Säkularisation
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Als Säkularisation wird ursprünglich die Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer (Land oder Vermögen) in weltliche Hände (meist durch den Staat) bezeichnet.
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[Bearbeiten] Begriff
Der Begriff leitet sich von lat. saeculum = "Jahrhundert" ab und bezeichnet allgemein den Übergang von 'ewigen' zu 'zeitlichen' Werten. Als Begriff für die Enteignung von Kirchengut fiel das Wort Säkularisation wahrscheinlich zum ersten Mal am 8. Mai 1646, und zwar bei den Verhandlungen zum Westfälischen Frieden in Münster, durch den französischen Gesandten Henri de Longueville. Dieser bezeichnete mit secularisatio die Einziehung geistlicher Güter durch eine weltliche Obrigkeit zur Verwendung zu weltlichen Zwecken.
Meist wird von Säkularisation aber im Zusammenhang mit der Auflösung von Kirchengütern infolge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 gesprochen, der auf die militärischen Erfolge Napoléon Bonapartes zurückgeht. Diese Säkularisation ist die umfassendste, die bislang stattfand. Beinahe alle geistlichen Reichsstände wurden aufgelöst und annähernd 95.000 km² Grundfläche, auf denen mehr als 3 Millionen Menschen lebten, wechselten ihren Besitzer.
Durch die Verschiebung der französischen Ostgrenze mussten deutsche Staaten ihre linksrheinischen Gebiete abgeben. Als Entschädigung dafür wurden ihnen im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die kirchlichen Reichsstände und die Reichsstädte (in diesem Fall spricht man von Mediatisierung) zugeschlagen.
Artikel 35 des Reichsdeputationshauptschlusses ging über die reine Entschädigung sogar hinaus und räumte allen deutschen Fürsten ein Dispositionsrecht an Klöstern und Stiften auf ihrem Herrschaftsgebiet ein. Das erlaubte es auch Herrschern, die keinen Territorialverlust erlitten hatten, kirchliche Güter zu ihren Gunsten einzuziehen. Dem entsprechend muss man unterscheiden zwischen der Säkularisation, bei der geistliche Staaten annektiert wurden, und der Säkularisation als Aufhebung und Einziehung von Kirchengütern.
[Bearbeiten] Politische Folgen
Insbesondere profitierten der König von Preußen, der Kurfürst von Bayern, der Herzog von Württemberg, der Markgraf von Baden und der Landgraf von Hessen-Darmstadt von der Säkularisation. Allein in Baden vervierfachte sich die Fläche des Landes, die Zahl der Einwohner verfünffachte sich durch den Landzugewinn. Württemberg konnte seine Fläche und Einwohnerzahl immerhin verdoppeln.
Durch die Enteignung von kirchlichen Gütern verlor insbesondere (aber nicht nur) die katholische Kirche einen großen Teil ihrer weltlichen Macht. Dadurch wiederum wurde die Aufklärung weiter gefördert und auch das entstehende Bürgertum gestärkt, da die Kirche schlagartig selbst unter Druck geraten war und nun weit weniger Zwang ihrerseits ausüben konnte.
[Bearbeiten] Soziale Folgen
Die enteigneten Klöster wurden teils als Staatsgebäude (z.B. Gefängnisse) übernommen, teils meistbietend an Unternehmer versteigert. Vor allem das weltliche Dienstpersonal im Kloster, sowie die unmittelbar vom Kloster abhängigen Handwerker und Gewerbetreibenden, verloren ihre Arbeitsplätze und gerieten in eine bedrohliche Armut. Wertvolle Kunstbestände und Archivalien wurden verstreut oder durch unsachgemäße Behandlung zerstört.
Der enteignete - teilweise sehr große - Grundbesitz wurde oftmals dem Lehnsherrn bzw. Staat direkt zugeschlagen, teilweise aber auch an Bauern und Besitzlose verteilt. Die vermögensrechtlichen Folgen der Enteignungen stellen noch heute in Form der Staatsleistungen ein staatskirchenrechtliches Problem dar.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Christian Bartz: Die Säkularisation der Abtei Laach im Jahre 1802. Eine Fallstudie, in: Rheinische Vierteljahresblätter 62 (1998), S. 238-307
- Volker Himmelein (Hrsg.): Alte Klöster, neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803. Große Landesausstellung Baden-Württemberg 2003. Thorbecke, Ostfildern 2003, ISBN 3-7995-0212-2 (Ausstellungskatalog und Aufsatzband)