Scalping
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Scalping (englisch to scalp: „skalpieren, das Fell über die Ohren ziehen“) bezeichnet das Vorgehen mancher Fondsmamager, Herausgeber von Börsenbriefen, Wirtschaftsjournalisten und anderer umgangssprachlich bisweilen „Börsengurus“ genannter Personen, zu einem günstigen Kurs marktenge Aktien meist kleiner Unternehmen zu kaufen und anschließend gezielt positive Meldungen über das Wertpapier auszustreuen und es in der Öffentlichkeit zum Kauf zu empfehlen. Durch die so gestartete große Nachfrage schnellt der Kurs zunächst in die Höhe, bis die Urheber des Scalping ihre Anteile wieder verkaufen und einen Kursgewinn einstreichen, der aus der Nachfrage der zum Kauf verleiteten Anleger resultiert. Da durch die raschen Verkäufe der Aktien durch die Täter die Kurse oft wieder stark sinken, erleiden die Anleger, die auf die positiven Nachrichten vertraut haben, nicht selten hohe Spekulationsverluste. So wird ihnen im übertragenen Sinn „das Fell über die Ohren gezogen“.
[Bearbeiten] Rechtslage
Bis 2003 vertraten die juristische Literatur und die Gerichte in Deutschland überwiegend die Rechtsauffassung, dass es sich beim Scalping um ein strafbares Insidergeschäft handele, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden könne. Im November 2003 stellte der Bundesgerichtshof in höchstrichterlicher Instanz jedoch fest, dass es sich dabei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit der verbotenen Marktmanipulation nach § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) handelt, die mit mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro belegt werden kann. Aufgehoben wurden somit die vom Landgericht Stuttgart in der Vorinstanz verhängten Freiheitsstrafen auf Bewährung gegen zwei Anlageberater, die in einen klassischen Fall von Scalping verwickelt waren. (Erster Strafsenat beim Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. November 2003, Aktenzeichen 1 StR 24/03.)
Die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten des WpHG durch die BaFin wird erheblich dadurch erschwert, dass den Tätern ein Vorsatz zur Kursmanipulation meist nicht nachgewiesen werden kann und das „Schönreden“ bestimmter Wertpapiere an sich durch die grundgesetzlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt ist. In den USA dagegen existieren deutlich schärfere Gesetze gegen das Scalping, hier können mehrjährige Freiheitsstrafen für überführte Täter verhängt werden. Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) ist zu drastischeren Ermittlungsmethoden berechtigt als die deutsche BaFin.
[Bearbeiten] Quellen
- Thomas Luther: Aktien & Co. Mit Strategie zum Börsenerfolg. Stiftung Warentest, Berin 2004, S. 41, ISBN 3-937880-003