Schladminger Bergbrief
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Im Schladminger Bergbrief von 1408 legte der Schladminger Bergrichter Leonhard Egkelzain die damaligen Verfahrens- und Gewohnheitsrechte der Schladminger Bergknappen schriftlich nieder. Der Schladminger Bergbrief erlangte als eine der ersten Zusammenfassungen der Rechte der Bergleute große historische Bedeutung und war Vorbild für spätere Bergordnungen in ganz Europa.
Der Schladminger Bergbrief ist auch juristisch interessant, weil die darin enthaltenen Rechte nicht – wie damals üblich – obrigkeitlich verordnet wurden, sondern von den Bergleuten (Bergrichter und Räte) als Form einer demokratischen Selbstverwaltung "erfunden" wurden.