Bergordnung
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Als Bergordnung wurde früher im Bergbau ein Gesetz zur Durchsetzung des Bergregals bezeichnet. Der Geltungsbereich von Bergordnungen konnte landesweit sein. Zumeist galten Bergordnungen aber nur für kleine Gebiete, wenn der Inhaber des Bergregals ein Territorialfürst war. Bergordnungen konnten auch auf einzelne Bergstädte beschränkt sein oder nur auf bestimmte Minerale. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Bergordnungen durch landesweite Berggesetze ersetzt. Diese Notwendigkeit lässt sich am Beispiel Preußen verdeutlichen, wo nach den Territorialgewinnen durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815 50 verschiedene Bergordnungen galten.
Der Inhalt einer Bergordnung bestand im wesentlichen aus folgenden Teilen:
- das Bergamt mit seinen Bergbeamten (Bergstaat)
- das Bergwerk mit seinem Bergleuten
- das Hüttenwesen und die Hüttenleute
- der Bergprozess und die Berggerichte
- das Münzwesen (wenn das Bergregal mit einem Münzregal verbunden war)
Darin enthalten waren sowohl detaillierte Bestimmungen über den Bergbau, den landesherrlichen Zehnt, den Aufbau der Bergbehörden als auch die Privilegien des Bergstandes.
Wenn beispielsweise ein Erzsucher ein neues Vorkommen (Gang) entdeckt zu haben dachte, so musste er sich das Schürfrecht offiziell beim zuständigen Bergmeister sichern. Erwies sich der Schurf als abbauwürdig, legte er beim Bergamt eine Mutung ein. Der Bergmeister prüfte diesen Antrag durch persönliche Besichtigung, bestimmte die Maße und Lage der Grube, zu welcher dann auch ein Grundstück (Grubenfeld) als Zubehörfläche gehörte, genau. Gab es keine weiteren Mutungen auf diesen Erzgang, wurde dem neuen Bergwerk (Grube, Stolln) ein Eigenname, meist ein Heiligenname, gegeben und eine Gebühr erhoben. Mit der Eintragung in das Lehnbuch war die Verleihung rechtskräftig.
Bedingt durch die wirtschaftliche Bedeutung des Bergbaus für den Inhaber des Bergregals, die sich aus dem Zehnt ergab, hatte er großes Interesse an einem florierenden Bergbau. Um Berggebrechen, wie Absaufen der Gruben, Einstürze durch fehlerhaften Abbau oder das Verschütten von Gängen, vorzubeugen, war es Aufgabe der Bergämter, die Bergwerke regelmäßig aufzusuchen (Befahrung) und sich weiterhin über alle Vorkommnisse unterrichten zu lassen. Diese Form der Bergaufsicht, bei der das Bergamt auch die Entscheidungen über Abbau, Grubenerweiterung (Vortrieb), Wasserhaltung unter anderem traf, wird auch als Direktionsprinzip bezeichnet. Im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts erwies sich diese Bevormundung als Hemmnis, so dass das Direktionsprinzip in den späteren Berggesetzen abgeschafft wurde und die Bergämter lediglich auf tatsächliche Aufsichtsaufgaben beschränkt wurden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Beispiele von Bergordnungen und Bergprivilegien
[Bearbeiten] Harz
- Goslarer Bergrecht v. 1271
- Zellerfelder Bergordnung, um 1520.
[Bearbeiten] Hessen
- Sontraer Bergwerksordnung im Richelsdorfer Gebirge, seit 1499
[Bearbeiten] Herzogtum Westfalen
- Bergordnung des Kurfürsten Adolf III. von Schaumburg für das Herzogtum Westfalen, von 1549
[Bearbeiten] Sachsen
- Freiberger Bergrecht, um 1250, in Schriftform ab 1307.
- Altenberger Bergordnung (1. Juli 1448).
- Altenberger Bergordnung (1451).
- Altenberger Bergordnung, Kurfürst Ernst (29. Mai 1470).
- erste Schneeberger Bergordnung (1477).
- zweite Schneeberger Bergordnung (1479).
- Altenberger Bergordnung Georg der Bärtige (1489).
- Glashütter Bergordnung Georg der Bärtige (1490).
- Glashütter Bergordnung Georg der Bärtige (1491).
- Altenberger Bergordnung Georg der Bärtige (1491).
- Altenberger Bergordnung Georg der Bärtige (1490).
- erste Große Schneeberger Bergordnung (1492).
- erste Annaberger Bergordnung (11. Februar 1493).
- Schreckenberger Bergordnung (1499) (erste gedruckte deutsche Bergordnung).
- Altenberger Bergordnung Georg der Bärtige (1503).
- Buchholzer Bergordnung (1507).
- Annaberger Bergordnung Herzog Georgs (1509) (galt ab 1511 für gesamtes Herzogtum Sachsen).
- Freiberger Bergordnung Herzog Georgs (1529)) (entspricht der Annaberger von 1509)
- Bergordnung für Bergstadt Platten (Horní Blatna) von Kurfürst Johann Friedrich I. (1534).
- erste Bergordnung Kurfürst Augusts (1554).
- neue Altenberger Zinnbergordnung Kurfürst Augusts (1568).
- zweite Bergordnung Kurfürst Augusts (1571).
- dritte Bergordnung Kurfürst Augusts (1575).
- Kursächsische Bergordnung Kurfürst Christians (12. Juni 1589).
- Bergordnung für Schmiedeberg von Hans Caspar von Körbitz, 1621. (Vasallenbergbau)
[Bearbeiten] Böhmen und Mähren
- Iglauer Bergrecht (1248)
- Kuttenberger Bergordnung König Wenzel II. (1280).
- Ordnung des freien löblichen Bergwerks Sankt Joachimsthal (Jáchymov) (8. August 1518).
- Bergwerksvertrag zwischen König Ferdinand I. und den böhmischen Ständen (1. April 1534).
- erneuerte Bergordnung des freien löblichen Bergwerks Sankt Joachimsthal (Jáchymov) vom 26. September 1541 der Gebrüder Hieronymus und Lorenz Schlick, Grafen zu Bassaun, Herrn zu Weißkirchen, Elbogen und Rabenstein.
- König Ferdinand I. Bergordnung in der Herrschaft Hangenstein (Skály u Rýmarova) in Mähren (8. Mai 1542).
- König Ferdinand I. Freiheitsbrief für das Bergwerk zu Rudolfstadt (Rudolfov) (20. Januar 1547).
- König Ferdinands Zinnbergwerksordnung für Hengst (Hrebecna), Perninger (Bärringen/Pernink), Lichtenstadt (Hroznetín), Platten (Horní Blatna), Gottesgabe (Gottesgab/Boží Dar), Kaff (Plesivec), Mückenberg (Halbmeil/Rozhraní) ... (1. Januar 1548)
- König Ferdinands erneuerte Joachimsthaler Bergordnung vom 1. Januar 1548 (galt später im größten Teil der böhmischen Kronländer)
- Generalbegnadigung für die Stände Mährens (28. September 1562).
- Bergwerksvergleichung im Königreich Böhmen zwischen Kaiser Maximilian mit den Ständen der Krone Böheim (18. September 1575).
- Rudolfinische Bergwerksordnung für die schlesischen und lausitzer Stände (15. Februar 1577).
- Bestätigte Bergordnung und Bergfreiheit des Melchior Freiherr von Redern für die Bergstadt Böhmisch Neustadt (Neustadt an der Tafelfichte/Nové Město pod Smrkem) (19. April 1604) [1].
- Bergordnung und Bergfreiheiten des Albrecht Herzoges zu Friedland für die Bergwerke zu Hohenelbe (Vrchlabi), Starkenberg (Starkenbach/Jilemnice), Arnau (Hostinné) und andere Bergwerke auf seinen Gründen (19. Juli 1625) [2].
[Bearbeiten] Österreich und Tirol
- Schladminger Bergbrief (1408).
- Schwazer Bergordnung Herzog Sigismund des Münzreichen (1449).
- Bergordnung für die Bergwerke in Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain, ( 1517).
- Bambergische Bergordnung (1550).
[Bearbeiten] Polen
- Bergordnung Kasimirs des Großen für die Königlichen Salzbergwerke Wieliczka und Bochnia (1368).