Schleuse (Begriffsklärung)
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Das Wort Schleuse bezeichnet:
- eine Einrichtung zum Übergang zwischen zwei hermetisch abgegrenzten Bereichen
- ein Bauwerk zum Heben und Senken von Schiffen, siehe Schiffsschleuse.
- eine Vorrichtung zum Ausgleich von Druckunterschieden oder aus Hygienegründen, siehe Luftschleuse.
- ein Gerät zum Ausschleusen von Schüttgütern, siehe Zellenradschleuse.
- eine Vorrichtung zum Molchen in Rohrleitungen
- einen Sicherheitsbereich zwischen zwei Räumen oder Abteilungen in Einrichtungen, beispielsweise auf Isolierstationen, siehe: Vereinzelungsschleuse
- einen Fluss in Südthüringen, siehe Schleuse (Fluss).
- eine Leitung zur Entwässerung von Grundstücken und Straßen.
- einen Katheter, über den bei Bedarf andere Katheter oder Instrumente in einen Patienten zu medizinischen Zwecken eingeführt werden können (beispielsweise passagerer Herzschrittmacher, Zentraler Venenkatheter und die Arbeitssysteme bei der Herzkatheteruntersuchung)
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