Schlichtungsstelle
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Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen auch unter dem Namen Schiedsstelle, freiwilliges Schiedsgericht.
[Bearbeiten] Ärzteverbände
Praktisch jede Landesärztekammer in Deutschland unterhält eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen. Die Patienten haben die Möglichkeit, vor oder anstelle einer Klage die für das jeweilige Bundesland zuständige Gutachter- oder Schlichtungsstelle anzurufen.
Gutachterstellen prüfen, ob ein Behandlungsfehler (auch so genannte Kunstfehler) vorliegt oder nicht. Sie sind mit Ärzten des entsprechenden Fachgebietes und einem Vorsitzenden, regelmäßig ein Jurist, besetzt. Schlichtungsstellen bemühen sich darüber hinaus um eine Schlichtung des geltend gemachten Anspruches. Deshalb wirken bei diesen Stellen auch Vertreter der Haftpflichtversicherungen mit.
Die Verfahren sind für alle Beteiligten freiwillig und im Ergebnis nicht verbindlich. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten gebührenfrei.
Durch die Einschaltung einer Gutachter- oder Schlichtungsstelle wird die Verjährung nicht unterbrochen. Sie wird jedoch gehemmt, wenn sich der Arzt an dem Verfahren beteiligt. Dann wird die Dauer des Verfahrens bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht eingerechnet.
[Bearbeiten] Verkehr
[Bearbeiten] Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
Am 1. Dezember 2004 hat die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) ihre Arbeit aufgenommen. Die Schlichtungsstelle vermittelt in allen Streitfällen zwischen Fahrgästen und Unternehmen, bevor es zum Rechtsstreit kommt.
Dabei sind alle Probleme von Interesse, die rund um eine Zug-, Bus-, Flug- oder Schiffsreise entstehen können: Verspätung, Überbuchung, verpasste Anschlüsse, falsche Informationen, zu teure Tickets, zu hohe Gebühren, mangelhafter Service etc.
Die Schlichtungsstelle Mobilität hilft KundInnen des öffentlichen Personenfernverkehrs bei bestehenden Konflikten mit Verkehrsunternehmen und stärkt damit die Position der VerbraucherInnen. Neben den Fahrgästen profitieren vor allem auch die Unternehmen selbst von höherer Kundenzufriedenheit.
Die Schlichtungsstelle Mobilität kann tätig werden unter der Voraussetzung, dass sich die Fahr- bzw. Fluggäste zuvor beim Verkehrsunternehmen beschwert haben.
Weblinks
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