Schlossfalle
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Die Schlossfalle ist Teil eines Schlosses, das die Tür im Anschlag hält, nachdem die Tür „ins Schloss gefallen ist". Die Falle wird durch die Abschrägung (Schrägfalle) der Fallenaußenseite vom Schließblech gegen den Druck der Fallenfeder zurückgedrückt. Die Falle darf mit ihrer Vorderkante in zurückgeschlossenem Zustand nicht mehr als 1 mm über die Stulpoberfläche vorstehen. Sie kann mit einer Geräuschdämpfung versehen sein.
Weitere Fallenarten: Rollfalle (z. B. für Pendeltüren), Hakenfalle (z. B. für Schiebetüren).
Das Schlossteil „Falle" findet sich bereits in alten ägyptischen Schlössern (3.Jahrtausend v.Chr.).