Schulgemeinde
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Schulgemeinden waren in Deutschland früher Eigentümer und Betreiber von Schulen. Eigentümer waren die (evangelische) Kirche und die politische Gemeinde. Im Dritten Reich wurde eine Trennung versucht, wobei die Gemeinde die Schule erhielt und die Kirche die Ländereien. Kriegsbedingt wurde diese Trennung nicht abgeschlossen. In der ehemaligen DDR existierten die Schulgemeinden weiter. Spätestens mit der Überführung in Volkseigentum um 1952 gingen sie dann unter. Nach 1990 versuchte die Kirche in diesen Fällen diese Trennung noch nachträglich durchzuführen.
Als weitere Bedeutung versteht man unter "Schulgemeinde" die Gemeinschaft der Lehrer, Schüler und Eltern bzw. Elternvertreter einer Schule.
Ferner wird der Begriff "Schulgemeinde" (oder "Schulstadt") umgangssprachlich auch für Gemeinden bzw. Städte verwendet, die als Schulträger für das Umland mehrere weiterführende Schulen bereithalten. (Bsp.: Besigheim hält als Schulstadt für das gesamte Umland ein Gymnasium, eine Realschule und eine Förderschule bereit.)
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich hat der Begriff ebenfalls mehrere Bedeutungen:
- Als Schulgemeinde spricht man den Zusammenschluss mehrerer Gemeinden als Erhalter als einer gemeinsamen Schule.
- Auch die Gemeinschaft der Lehrer, Schüler und Eltern, bezeichnet man als Schulgemeinde. Sie können einzelne Schulprobleme oder -fragen gemeinsam lösen, beispielsweise Fünftage oder Sechstagewoche an dieser Schule.
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