Schutzhaft
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Der Begriff Schutzhaft ist in Deutschland durch die euphemistische Verwendung im dritten Reich geprägt, siehe Schutzhaft (Nationalsozialismus).
Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Polizeigewahrsam oder Sicherungsverwahrung.
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