Schutzwaffe
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Eine Schutzwaffe (auch passive Waffe genannt) ist ein Gegenstand zum Schutz des Körpers gegen feindliche Waffenwirkung, früher etwa Schild, Helm, (Ketten-)Panzer, Kuerass, Harnisch, heute beispielsweise kugelsichere Weste und Schutzschild. Mit diesen Begriffen werden Gegenstände bezeichnet, die zwar keine Waffen im eigentlichen Sinne sind, weil sie nicht geeignet sind, jemanden zu verletzten, die jedoch den Träger vor Verletzungen zu schützen vermögen.
Der Begriff spielt heute vor allem eine Rolle im deutschen Versammlungsrecht und bezeichnet hier von (gewalttätigen) Demonstranten (gegen die Polizei) genutzte Schutzgegenstände.
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[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen
In der Bundesrepublik Deutschland verbietet das Versammlungsgesetz im §17a das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung/Demonstration), sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen. Ausgenommen sind ausdrücklich Gottesdienste und Brauchtumsveranstaltungen. Der Strafrahmen für Verstöße gegen Paragraf 17a des Versammlungsgesetzes beläuft sich auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Nicht verboten sind passive Waffen also, wenn sie den Umständen nach nicht dazu bestimmt sind, einen Zugriff durch beispielsweise die Polizei zu verhindern.
Problematisch stellt sich an der Definition die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „als Schutzwaffe geeignet“ dar. Unter anderem könnten zu passiven Waffen gezählt werden:
- Lederhose oder jede Art von Kleidung, die Schläge dämpft oder gegen Elektroschockwaffen isoliert
- jede Art von Schutzhelm (Motorrad oder Fahrradhelm, Industrieschutzhelm, Bergsteigerhelm, Anstoßkappe usw.)
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz (Gesichtsschutzschirm)
- Atemschutzmaske
- Protektoren wie Knieschützer, Ellenbogenschützer, Motorradanzug
- Schutzweste
[Bearbeiten] Kritik
Die Verwendung des Begriffes Schutzwaffe im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht kritisieren besonders Gruppen, die die Auffassung vertreten, die Exekutivorgane des Staates missbrauchten ihr Gewaltmonopol, bzw. der Staat solle generell kein Gewaltmonopol besitzen. Diese Gruppen bevorzugen oft den Begriff Verletzungsschutz. Sie behaupten, der Begriff Schutzwaffe werde verwendet, um einem vom Prinzip her gutartigen, schützenden Gegenstand künstlich die Konnotation des Aggressiven und Bestrafungswürdigen zu geben. Mit dem Begriff werde ein Vorwand zum unverhältnismäßigen Vorgehen gegen Menschen geschaffen, die sich, etwa auf Demonstrationen, gegen den Zugriff der Staatsmacht zu wehren suchten.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Quellen
Das Schutzwaffenverbot des §17a ist durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten vom 9. Juni 1989 (Bundesgesetzblatt 1989, Seite 1059) eingeführt worden.
[Bearbeiten] Weblinks
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