Schwiegerkind
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Ein Schwiegerkind einer Person ist ein Ehegatte oder Lebenspartner eines Kindes dieser Person.
- Ist ein Schwiegerkind männlich, so heißt es Schwiegersohn (früher auch Eidam).
- Ist ein Schwiegerkind weiblich, so heißt es Schwiegertochter (früher auch Schnur).
Siehe auch: Schwiegermutter - Schwiegervater