Shareware
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Shareware [ˈʃeə(ɹ)ˌweə(ɹ)] (zu Deutsch etwa Teilware, ein Teil der Software ist auch ohne Entgeltung nutzbar) ist eine Vertriebsform von Software, bei der die jeweilige Software vor dem Kauf getestet werden kann. Erfunden wurde der Begriff von Bob Wallace, einem der ersten Mitarbeiter der US-amerikanischen Computerfirma Microsoft.
Üblicherweise kommt Shareware mit der Erlaubnis daher, die Software in unveränderter Form beliebig kopieren zu dürfen (daher die Bezeichnung), jedoch im Gegensatz zu Freeware mit einer Aufforderung, sich nach einem Testzeitraum (üblicherweise 30 Tage) beim Autor kostenpflichtig registrieren zu lassen.
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[Bearbeiten] Sharewareautoren
Viele Shareware-Autoren haben sich zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen. Dieser Shareware-Autoren-Vereinigung (SAVE) können Shareware-Autoren beitreten und so die Funktionen der Vereinigung nutzen. Die beliebteste Funktion ist wohl der Presseverteiler, welcher deutsche Pressestellen direkt mit den neuen Sharewareversionen versorgt. In einem angeschlossenen Diskussionsforum können Shareware-Fragen diskutiert werden.
[Bearbeiten] Verschiedene Arten von Shareware
Eine Art der Shareware-Bereitstellung besteht in der Freigabe einer kostenlosen Teilversion. Diese Teilversion verfügt über eine eingeschränkte Funktionalität, ist aber uneingeschränkt nutzbar. Durch die Registrierung des Programms wird entweder der Download einer Vollversion möglich, oder die Teilversion wird durch Übertragung eines Codes zu einer Vollversion.
Oder ein Nörgelbildschirm (englisch "Nagscreen") soll den Benutzer zur noch fehlenden Registrierung drängen. Meist wird der Nörgelbildschirm unmittelbar nach dem Start des unregistrierten Programms angezeigt mit der Empfehlung, der Anwender möge das Programm nun doch registrieren.
Bei der dritten Art der Shareware, die von vielen als Shareware im eigentlichen Sinne angesehen wird, wird die Software ohne Einschränkungen und ohne technische Maßnahmen zur zeitlichen Nutzungsbeschränkung ausgeliefert. Der Autor vertraut darauf, dass der Anwender von sich aus nach der ihm eingeräumten Testzeit für die Software bezahlt. Diese Art der Shareware ist selten geworden, da die Anwender die geforderte Registrierung oftmals unterlassen und die Software trotzdem weiterbenutzen.
Von der Shareware zu unterscheiden ist die reine Demoversion, die nach Ablauf einer zugestandenen Probezeit nicht mehr funktionsfähig ist.
Der Ausdruck Trialversion kann sowohl eine Demo- als auch eine zeitlich begrenzt nutzbare Sharewareversion bezeichnen.
Die Distribution von Shareware-Produkten erfolgt häufig über sogenannte CD-Beigaben.
[Bearbeiten] Shareware-CDs/DVDs
Im Handel, z.B. in großen Warenhäusern, befinden sich CDs (bzw. DVDs) mit Shareware-Sammlungen. Man erwirbt beim Kauf dieser Datenträger in der Regel jedoch nicht das Recht, die darauf befindliche Software zeitlich unbeschränkt nutzen zu dürfen. Bezahlt wird lediglich für den Service, dass die CD zusammengestellt und produziert wurde. Oft machen entsprechende Anbieter nicht im ausreichenden Maße auf diesen Umstand aufmerksam, so dass damit zu rechnen ist, dass nicht ausreichend informierte Verbraucher zu der Meinung gelangen, sie hätten mit dem Kaufpreis des Datenträgers auch die darauf befindliche Software "gekauft".
Beispiele für bekannte Shareware-CDs: Night Owl, Pegasus
[Bearbeiten] Abgrenzung
- freiere Lizenzformen
- Donationware ist Freeware, bei der eine eventuelle Bezahlung dem Benutzer freigestellt bleibt;
- Freeware ist Software, die vom Autor ohne Entgelt zur Verfügung gestellt wird;
- Cardware ist Software, für die der Autor als Gegenleistung eine Postkarte erwartet;
- Careware ist Software, deren Vertrieb einem guten Zweck dient;
- Copyleft schränkt die Rechte aus freier Software nur dadurch ein, dass abgeleitete Werke gleiche Freiheiten gewähren müssen;
- freie Software erlaubt den Benutzern neben einer freien Weitergabe des Programms oft, seinen Quellcode einzusehen und zu verändern (vgl. Portal:Freie Software);
- Gemeinfreiheit (public domain) bedeutet den völligen Verzicht des Urhebers auf seine Rechte (Hinweis auf die Gesetzeslage in Deutschland: siehe dort)
[Bearbeiten] Weblinks
- Association of Shareware Professionals
- Deutsche Shareware Autoren Vereinigung SAVE
- Download-Tipp.de - Redaktionelles Verzeichnis für Shareware & Freeware
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |