Diskussion:Sicherheitsabstand
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- "Als Kraftfahrer muss man jeweils den Abstand zu den seitlichen Hindernissen, die sich selbst bewegen oder auch stehen können, aber auch zu den vorausfahrenden Fahrzeugen."
Da fehlt ein Verb!--filip 00:15, 27. Mär 2004 (CET)
- "Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der Sicherheitsabstand 1 Sekunde Fahrgeschwindigkeit in Meter"
"Sekunde Fahrgeschwindigkeit"? Was ist dass denn? Ah, eine Strecke, die innerhalb einer Zeit mit einer gewissen Geschwindigkeit zurückgelegt wird. Das sollte man besser beschreiben. So wird man doch leicht verwirrt. Manchmal ist auch eine Formel ganz aufschlussreich, z.B.: Sicherheitsabstand = v * 1 s. --134.102.206.230 18:56, 23. Nov 2004 (CET)
Eine Quelle für die angeführten Sichheitsabstände nach vorne (1 sec/2 sec) wäre nett. In der StVO findet man diese konkreten Angaben nicht, sondern sogar eher Widersprüchliches (§4 Abs. 1 StVO):
- "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."
" ... plötzlich gebremst wird" heisst doch auch, dass das vorausfahrenden Fahrzeug von Jetzt auf Gleich zum Stehen kommen könnte, z.B. weil es auf ein anderes Fahrzeug auffährt. Die Reaktionszeit oder doppelte reaktionszeit ist dann schon knapp. Eigentlich reicht dann doch nur der Anhalteweg. --134.102.206.230 19:10, 23. Nov 2004 (CET)