Sicherheitsfaktor
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Der Sicherheitsfaktor gibt an, um welche Faktor die Versagensgrenze eines Bauwerks, Bauteils oder Materiales höher ausgelegt wird, als es durch theoretische Ermittlung wie z.B. Statische Berechnung sein müsste.
Ein Sicherheitsfaktor von 1 bedeutet das das Bauteil keine Sicherheitsreserven gegen Versagen besitzt. Zugrunde gelegte Werte für Versagen sind häufig: Biegung, Bruch, Knickung oder Dauerfestigkeit.
Durch einen Sicherheitsfaktor wird vermieden, dass durch Toleranzen bei Material, Herstellung, Lastannahmen und nicht nachgewiesenen, geringeren Einflüssen, das Bauteil versagt. Der Sicherheitsfaktor liegt je nach verwendetem Material und Sicherheitsrelevanz üblicherweise zwischen 1,1 und 2,1, bei Materialien mit großen Schwankungen ihrer Eigenschaften bei 3,0 (Holz) und bei extrem sicherheitsrelevanten Bauteilen bei 10 (Fahrstuhlseile).
Bei "Katastrophenlastfällen" wie Unfällen, Erdbeben oder Brand wird der Sicherheitsfaktor nicht angewendet, stattdessen wird z.B. statt der Elastizitätsgrenze nun die Zugfestigkeit eines Materials zugrunde gelegt, bei diesen Belastungen werden dauerhafte Verformungen des Bauteil zugelassen.
Mit der neuen Normengeneration, die sich an den EU-Normen orientieren, werden nicht mehr globale Sicherheitsfaktoren sondern Teilsicherheitsbeiwerte auf der Material- und Herstellerseite zum einen und der Lastseite zum anderen angegeben, die zusammen genommen aber etwa den gleichen Sicherheitsfaktor ergeben.