Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland
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Die Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland ist im Vergleich zu anderen Industrieländern unter anderem durch folgende Merkmale charakterisiert:
- geringer Wasserverbrauch pro Kopf,
- hoher Grad tertiärer Abwasserklärung und
- sehr geringe Leitungsverluste.
Die Zuständigkeit für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung liegt bei den Gemeinden unter der Aufsicht der Bundesländer. Verbände spielen eine wichtige Rolle. Wie auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU werden Richtlinien zu einem großen Teil durch die EU festgelegt. In den vergangenen Jahrzehnten zeichnet sich ein Trend weg von Regiebetrieben hin zu privatwirtschaftlich organisierten kommunalen Unternehmen ab.
Technische Aspekte der Siedlungswasserwirtschaft werden in dem allgemeinen Artikel zur Siedlungswasserwirtschaft behandelt und sind nicht Thema dieses Beitrags, der sich mit organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten der Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland befasst.
Dieser Artikel ist Teil einer Artikelserie auf der englischen Wikipedia mit dem Ziel eines besseren internationalen Vergleichs der Charakteristika der Siedlungswasserwirtschaft. Links zu den Artikeln über andere Ländern finden sich im Abschnitt „siehe auch“ der englischen Version dieses Artikels.
[Bearbeiten] Zugang zu Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
Mehr als 99% der Bevölkerung in Deutschland sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Der verbleibende Anteil versorgt sich selbst durch Brunnen. 93% der Bevölkerung sind an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen. [1]
[Bearbeiten] Häuslicher Wasserverbrauch
Etwa 80% des öffentlichen Trinkwasserverbrauchs entfallen auf den häuslichen Verbrauch und kleine Betriebe. Der verbleibende Anteil entfällt auf Industriebetriebe, die durch das öffentliche Netz versorgt werden (14%), und sonstige Nutzer (6%). [2]
Der Wasserverbrauch in Deutschland ist der zweitniedrigste unter 14 europäischen Ländern [3]. Er beträgt nur einen Bruchteil des Wasserverbauchs in Nordamerika. Trotz Prognosen über steigenden Wasserverbrauch sank der Verbrauch tatsächlich von 145 Litern pro Kopf und Tag im Jahr 1990 auf 126 Liter pro Kopf und Tag im Jahr 2004.
Geringer Wasserverbauch hat negative Auswirkungen auf den Betrieb von Systemen, die Gesundheit und selbst auf die Umwelt. Was den Betrieb von Abwassersystemen angeht, muss gelegentlich Trinkwasser in die Kanalisation eingespeist werden, um das Stagnieren von Abwasser zu verhindern. Negative Auswirkungen auf die Gesundheit sind möglich, weil Trinkwasser nur langsam in den Leitungen fließt, wodurch eine Rekontamination im Leitungsnetz wahrscheinlicher wird. Unter Umweltgesichtspunkten kann die geringere Entnahme von Grundwasser zu Schäden am Fundament von Gebäuden aufgrund eines zu hohen Grundwasserspiegels führen.(siehe Wasserverbrauch) [4]
[Bearbeiten] Wasserressourcen und öffentliche Trinkwasserversorgung
Wasser ist in Deutschland generell nicht knapp, abgesehen von gelegentlichen örtlich begrenzten Trockenheiten. Öffentliche Trinkwasserversorgungsunternehmen entnehmen nur drei Prozent der erneuerbaren Wasserrressourcen in Deutschland, oder 5,4 Milliarden Kubikmeter von 182 Milliarden Kubikmetern jährlich.[5]
Die öffentliche Trinkwasserversorgung bezieht ihr Wasser aus folgenden Quellen:
[Bearbeiten] Servicequalität
Die Servicequalität der Trinkwasserversorgung in Deutschland ist generell gut. Die Versorgung ist kontinuierlich, unter angemessenem Druck und die Trinkwasserqualität ist exzellent. Die Bestimmungen der EU-Trinkwasserrichtlinie wird eingehalten. [8]
Das gesamte gesammelte Abwasser wird geklärt. 94% des städtischen Abwassers wird entsprechend der strengsten EU-Normen geklärt, einschließlich Nährstoffeliminierung. Dieser Anteil ist weit höher als in Frankreich (36 Prozent) oder in England und Wales (39 Prozent).[9]
[Bearbeiten] Zuständigkeit für Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
[Bearbeiten] Direkte Zuständigkeit
Die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die Gemeinden können ihrerseits diese Zuständigkeit an kommunale Eigenbetriebe, Eigenunternehmen, öffentlich-private Partnerschaften oder Zweckverbände delegieren.
Es gibt in Deutschland mehr als 6.000 öffentliche Trinkwasserversorger und etwa 6.000 Abwasserentsorger. Bei den meisten handelt es sich um Regiebetriebe kleinerer Gemeinden.
[Bearbeiten] Trinkwasserversorgung
Unter den 1.266 größeren Trinkwasserversorgern sind etwa 15% Eigenbetriebe; 16% Zweckverbände; 63% Eigenunternehmen, die entweder im öffentlichen, gemischten oder privaten Eigentum sind. [10] 6% der Trinkwasserversorger sind Wasser- und Bodenverbände. Nur 3,5% der Trinkwasserversorger sind in privatem Eigentum (es sind keine Angaben verfügbar über den Anteil der Unternehmen in gemischtem Eigentum, eine zunehmend häufigere Form des Eigentums).
[Bearbeiten] Abwasserentsorgung
Während in einigen Fällen das gleiche Unternehmen für die Trinkwasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die Regenwasserbewirtschaftung zuständig sind, werden in den meisten Fällen Wasser und Abwasser in der gleichen Gemeinde von verschiedenen Versorgern bereitgestetllt. Anders als die Trinkwasserversorgung ist die Abwasserentsorgung in Deutschland eine hoheitliche Kernaufgabe der Gemeinden. Dies impliziert, dass die Abwasserentsorgung von der Mehrwertsteuer sowie von der Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer freigestellt ist. Es bedeutet auch, dass nur öffentlich-rechtliche Unternehmen für die Abwasserentsorgung und Regenwasserbewirtschaftung zuständig sein können. Die meisten Gemeinden betreiben daher die Abwasserentsorgung und Regenwasserbewirtschaftung direkt in Form von Regiebetrieben. Weniger als 10% der Abwasserentsorger sind Eigenbetriebe mit eigentständiger Rechtspersönlichkeit. Allerdings können die Gemeinden oder die kommunalen Eigenbetriebe Betreiberverträge mit private Unternehmen abschließen. Unter den 900 größten Abwasserentsorgern haben etwa 10% Betreiberverträge für den Betrieb der Kanalisation abgeschlossen. 12% haben Betreiberverträge über den Betrieb von Kläranlagen abgeschlossen.
[Bearbeiten] Beispiele von Versorgungsunternehmen
Das größte private Wasserunternehmen in Deutschland ist die Gelsenwasser AG, ein Versorgungsunternehmen, das unter anderem 3,2 Millionen Einwohner in Nordrhein-Westfalen mit Wasser und Gas versorgt und deren Abwasser entsorgt. Dies geschieht im Rahmen von Konzessionsverträgen mit 39 Gemeinden.[11][12]
Ein Beispiel für ein großes öffentliches Eigenunternehmen ist die Mainova AG in Frankfurt am Main, die Wasser, Strom und Gas bereitstellt.[13]
Die Berliner Wasserbetriebe, eine Tochtergesellschaft der Holding Berlinwasser, ist ein Beispiel für ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, das dem Stadtstaat Berlin (50.1 Prozent), dem Energieversorger RWE und dem privaten franösischen Wasserunternehmen Veolia Environnement gehört. Es versorgt 3,5 Millionen Menschen mit Wasser und entsorgt das Abwasser von 3,9 Millionen Menschen.[14]
[Bearbeiten] Zuständigkeit für die Setzung politischer Rahmenbedingungen und Regulierung
Die Zuständigkeit für die Setzung politischer Rahmenbedingungen und die Regulierung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland liegt gemeinsam bei der EU, der Bundesregierung und den Landesregierungen. Die EU bestimmt die Rahmengesetzgebung für die Wasserqualität und Wasserwirtschaft.
Die Organisation der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung verbleibt allerdings in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Die Länder spielen eine Schlüsselrolle, indem sie unter anderem den gesetzlichen Rahmen für die Genehmigung von Wasser- und Abwasserpreisen setzen. Gemeinden üben indirekt Einfluss auf die Politikgestaltung aus durch ihre Verbände (den Deutschen Städtetag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund).
Unternehmens- und Berufsverbände spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle im Rahmen der verbandlichen Selbstverwaltung. Es gibt zur Zeit sechs Verbände im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Unter ihnen sind zwei Unternehmensverbände, der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und der Verband Kommunaler Unternehmen(VKU); zwei Berufsverbände, die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), und die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs(DVGW); und zwei auf Unterbereiche spezialisierte Verbände, die ATT für Talsperren und der DBVW für die Wasser- und Bodenverbände. Insbesondere die beiden Berufsverbände spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklungen technischer Standrads und - in jüngster Zeit - beim Benchmarking.
Anders als in angelsächsischen Ländern gibt es in Deutschland keine autonomen Regulierungsbehörden für Wasser und Abwasser. Die Bundesnetzagentur ist für die Regulierung der Bereiche Telekommunikation, Post, Strom, Gas und Schienenverkehr zuständig, nicht aber für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, deren Regulierung in die Zuständigkeit der Länder fällt.
Wasser- und Abwassergebühren werden je nach Land durch verschiedene Verfahren genehmigt, meist durch eine Abteilung im Landeswirtschaftsministerium nach Prüfung des Antrags durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. In Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg, und Bremen bedeutet dies, dass der zuständige Wirtschaftssenator sowohl in seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender des Versorgungsunternehmens den Antrag zur Gebührenerhöhung stellt und ihn in seiner Rolle als Wirtschaftssenator prüft und genehmigt, was offensichtlich einen Interessenkonflikt bedeutet. Im Falle einiger privater Unternehmen (wie z.B. Gelsenwasser) werden Konflikte über die Erhöhung von Gebühren durch einen gemeinsam bestimmten Schiedsrichter entschieden, ebenfalls aufgrund von durch Wirtschaftsprüfern erstellten Gutachten.
Die Trinkwasserqualität wird von Versorgungsbetrieben selbst sowie von den Gesundheitsbehörden der Gemeinden und Landkreise überwacht.
[Bearbeiten] Jüngere Entwicklungen: Liberalisierungsdebatte und Modernisierung
Im Jahr 2000 regte eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung und die Konkurrenz zwischen benachbarten Versorgungsunternehmen an in Analogie zum Strom- und Telekommunikationssektor. [15] Der Vorschlag stieß auf scharfe Kritik, unter anderem durch das Umweltbundesamt (UBA) und die Gemeindeverbände, die negative Folgen für Gesundheit und Umwelt befürchteten.[16] Der Liberalisierungsvorschlag wurde nicht weiter verfolgt. Allerdings wurden immer zahlreichere Öffentlich-private Partnerschaften abgeschlossen und der Trend zur Schaffung kommunaler Eigenunternehmen in privatwirtschaftlicher Rechtsform hält weiter an.
Als Reaktion auf die Liberalisierungsdebatte verabschiedete der Bundestag auf Antrag der SPD und der Grünen 2001 einen Beschluss zur nachhaltigen Wasserwirtschaft. Der Beschluss lehnte die Liberalisierung des Wassersektors ab, empfahl jedoch die Zusammenlegung kleinerer Versorgungsbetriebe, höhere Wettbewerbsfähigkeit und eine allgemeine Modernisierung des Sektors, unter anderem durch systematisches Benchmarking. [17] Im Jahr 2005 verabchiedeten die sechs einschlägigen Verbände einen Beschluss, durch den das Benchmarking gefördert warden soll auf der Grundlage einer Methode der International Water Association.
[Bearbeiten] Effizienz
[Bearbeiten] Wasserverluste
Wasserverluste im Verteilungsnetz wurden auf nur 7% im Jahr 2001 geschätzt im Vergleich zu 11% im Jahr 1991. [18] Laut einer vom BGW in Auftrag gegebenen Studie betragen die entsprechenden Verluste in England und Wales 19%, in Frankreich 26% und in Italien 29%. [19] Damit wären die Wasserverluste in Deutschland nicht nur die geringsten unter diesen vier Ländern, sondern auch die geringsten weltweit. [20] Die Studie behauptet, dass ihre Methodik einen akkuraten Vergleich erlaubt, unter anderem dadurch, dass als Löschwasser und zum Reinigen der Leitungen verwendetes Wasser in allen Vergleichsländern aus den Verlusten herausgerechnet wurde. Dies entspricht der durch die International Water Association festgelegten Definition von Non revenue water.
[Bearbeiten] Benchmarking
Benchmarking wird schon seit langem von deutschen Versorgungsbetrieben angewandt, allerdings nicht in einer systematischen und umfassenden Weise. 1998 organisierte das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammen mit dem Wirtschaftsforschungsinstitut RWI und 14 Versorgungsbetrieben einen Ideenwettbewerb zur Reduzierung der Kosten der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. In diesem Rahmen wurden Kriterien zur Bewertung der Stärken und Schwächen der Versorgungsbetriebe entwickelt. Teilehmende Unternehmen berichten, dass ihre Betriebskosten nach zwei bis drei Jahren um etwa 5% gesunken seien. [21] DVGW und DWA haben gemeinsam ein freiwilliges Benchmarking-System auf vertraulicher Basis entwickelt. Die Verbände bezeichnen das System als außerordentlich erfolgreich.
Deutsche Versorgungsbetriebe haben sich bisher nicht an internationalem Benchmarking beteiligt wie beispielsweise das International Benchmarking Network IB-Net [22], das seine Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich macht. IB-Net, das von der Weltbank ins Leben gerufen wurde, enthält bisher vorwiegend Daten von Versorgungsbetrieben aus Entwicklungsländern.
[Bearbeiten] Gebühren
Laut Gesetz (Kommunalabgagengesetze oder Betriebsgesetze der Länder) müssen Wasser- und Abwassergebühren in Deutschland die vollen Kosten der Bereitstellung und Entsorgung decken, einschließlich des Wiederanschaffungswerts von Kapitalanlagen und der Verzinsung des Eigenkapitals. Anders als in manch anderen Ländern (beispielsweise in England und Wales oder in Chile) sehen die einschlägigen Gesetze keine Überprüfung der Effizienz der Investitionen und des Betriebs als Teil des Genehmigungsverfahrens für Gebührenanpassungen vor. Einige Länder erheben Grundwasserentnahmegebühren, die von den Versorgungsbetrieben den Vebrauchern in Rechnung gestellt werden [23]. Eine entsprechende Entnahmegebühr für Oberflächenwasser existiert nicht.
Versorgungsbetriebe sind auch zur Zahlung einer Abwasserabgabe für die Einleitung von geklärtem Abwasser in Gewässer verpflichtet, deren Höhe vom Reinheitsgrad des geklärten Abwassers abhängt. Die Abwasserabgabe soll einen Anreiz dafür schaffen, Abwasser über den gesetzlich vorgeschriebenen Grad hinaus zu reinigen. Etwa drei Prozent der Kosten der Abwasserentsorgung entfällt auf Abwasserabgaben.
Das Consulting-Unternehmen NUS vergleicht regelmäßig Wassergebühren in 16 Industrieländern, wobei die Gebühren pro Kubikmeter als Vergleichsmaßstab benutzt warden. Laut NUS waren die Wassertarife in Deutschland mit umgerechnet 2,25 US-Dollar gemeinsam mit jenen in Dänemark die höchsten unter den 16 Ländern. Allerdings lassen sich die hohen Gebühren pro Kubikmeter auch dadurch erklären, dass der Wasserverbrauch in Deutschland sehr niedrig ist und der größte Teil der Kosten der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung mengenunabhängig sind. Ein niedrigerer Verbruach führt daher aufgrund des Kostendeckungsgebots nach kurzer Verzögerung zu höheren Gebühren, während die Höhe der Wasserrechnung unverändert bleibt.
Ein angemessenerer internationaler Vergleichsmaßstab ist daher die Höhe der gesamten Wasser- und Abwasserrechnung. Laut einer 2006 vom BGW in Auftrag gegebenen Studie war die durchschnittliche Wasserrechnung eines Haushalts mit 82 Euro pro Jahr niedriger als in Frankreich sowie in England und Wales. Dies ist auch der Fall, wenn Unterschiede im Grad der Subventionierung und in der Servicequalität in die Rechnung einbezogen werden. [24] Bei der Abwasserentsorgung ist die durchschnittliche Rechnung mit 111 Euro im Jahr in Deutschland höher als in den Vergleichsländern. Bei der Berücksichtigung von Subventionen und Unterschieden in der Servicequalität sind die Gebühren in Deutschland allerdings wiederum geringer als in Frankreich sowie in England und Wales.
Pro Kubikmeter betrugen die Wassergebühren 2004 1,81 pro Kubikmeter einschließlich Mehrwertsteuer und die Abwassergebühren betrugen 2,14 Euro pro Kubikmeter. [25] Die Gebühren sind in den vergangenen zehn Jahren inflationsbereinigt stabil geblieben.
Nahezu alle Einfamilienhäuser in Deutschland verfügen über Wasserzähler. Allerdings haben die meisten Mietswohnungen keine eigenen Wasserzähler, so dass Mieter nur einen geringen finanziellen Anreiz zum Wassersparen haben.
[Bearbeiten] Investitionen und Finanzierung
Die Sektorinvestitionen betragen jährlich ungefähr acht Milliarden Euro, darunter 5,5 Milliarden Euro für die Abwasserentsorgung und 2,5 Milliarden Euro für die Trinkwasserversorgung. [26] Die Finanzierung erfolgt vornehmlich über Schuldverschreibungen und letztendlich über Gebühren durch die Verbraucher. Schuldverschreibungen werden von den Gemeinden vorgenommen (Kommunalanleihen) oder durch die Versorgungsbetriebe selbst. Die KfW vergibt auch langfristige Kredite mit bis zu 30 Jahren Laufzeit (Kommunalkredit), die auch für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung verwendet werden können.
Nach Angaben der Berufsverbände gibt es keinen Investitionsstau im Sektor.
[Bearbeiten] Siehe auch
Englische Artikel zur Siedlungswasserwirtschaft in den USA, Großbritannien, Frankreich und in vielen anderen Ländern auf der englischen Wikipedia (siehe den Abschnitt „siehe auch“ auf der englischen Version dieses Artikels).
[Bearbeiten] Fussnoten
- ↑ Statistisches Bundesamt [1]
- ↑ ATT/BGW/DBVW/DVWG/DWA/VKU: Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2005, p. 13
- ↑ Branchenbild, p. 12
- ↑ Statistisches Bundesamt
- ↑ Branchenbild, p. 8
- ↑ Branchenbild, p. 11
- ↑ Statistisches Bundesamt [2]
- ↑ Branchenbild
- ↑ Branchenbild p. 26
- ↑ Branchenbild, p. 14 [3]
- ↑ Meyer [4]
- ↑ Gelsenwasser[5]
- ↑ Mainova[6]
- ↑ Berliner Wasserbetriebe[7]
- ↑ BMWi/Evers et al. 2000 [8]
- ↑ UBA [9]
- ↑ Bundestag 2001 [10]
- ↑ Branchenbild, p. 24
- ↑ Metropolitan Consulting Group: VEWA - Vergleich europaeischer Wasser- und Abwasserpreise, p. 4 of the executive summary [11]
- ↑ International Benchmarking Network [12]
- ↑ BMBF [13]
- ↑ IB-Net[14]
- ↑ Branchenbild, p. 40
- ↑ Metropolitan Consulting Group: VEWA - Vergleich europäischer Wasser- und Abwasserpreise, p. 7 of the executive summary [15]
- ↑ Branchenbild
- ↑ Branchenbild, p. 7