Silberstandard
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Der Silberstandard ist die Bezeichnung für eine Deckungsvorschrift für eine Silberwährung, die z. B. in Deutschland bis 1871 für die groben (großen, umlaufenden) Landesmünzen der im Deutschen Zollverein vereinigten dt. Bundesstaaten galt. Der Wert jeder Ware und Dienstleistung wurde mit dem Wert von Silber verglichen. Der Silberstandard bestand seit dem Mittelalter und wurde durch den wertstabileren Goldstandard mit Einführung der neuen Reichswährung (1 Mark = 100 Pfennig) im Deutschen Reich ab 1871 abgelöst. Alle Kurantmünzen bestanden aus Silber und waren vollwertig nach dem vorgeschrieben Münzfuß. Evtl. Abweichungen wurden schonungslos in sog. Valvationstabellen ausgewiesen.
Beispiel einer Münzinschrift um 1865, "30 Taler ein Pfund fein"(es Silber), d. h. dass ein Taler 16,6666 g Silber enthielt und die kleinste Kurantmünze, der 1/6 Taler, entsprechend 2,7777 g.
Gleichzeitig zur Zeit des Silberstandards umlaufende Goldmünzen hatten einen Kurs zum Silberkurantgeld, der auf Kurszetteln auf den Börsenplätzen ablesbar war. Diese parallel zum Silbergeld gleichzeitig umlaufenden Goldmünzen hatten im Binnenland die Funktion von "Sondergeld" bei der Bezahlung "höchstwertiger" Güter sowie häufig auch noch die Funktion von Handelsmünzen mit dem Ausland, während dann das Silberkurant- und Scheidemünzgeld für die "gewöhnliche, übliche Zahlung" vorgesehen war.
In Handelsverträgen, wo es um größere Waren- und Geldbeträge ging, oder bei Schuldscheinen wurde genau zwischen der vereinbarten "Geldart" unterschieden, z. B. "preußisch Courant" oder "Friedrich d'or"! Im Preußen des 18. Jh. liefen z. B. neben dem Silberkurantgeld auch eine relativ große Menge an goldenen "Friedrich d'or" für höherwertige Zahlungen um, so dass man fast schon von "Bimetallismus" sprechen konnte, wenngleich die Gold- und Silberpreisrelation damals nicht ausdrücklich festgelegt war, aber meist gesetzlich durch eine Schwankungsbreite eingeschränkt war.
Der Vergleich jeder Ware und Dienstleistung mit Silber (oder Gold) als Wertmaßstab, hieß nicht, das immer "Preisstabilität" geherrscht hätte! Insbesondere Missernten, Kriege und die Bevölkerungs- und Produktivitätsentwicklungen von Handel und Industrie hatten im Mittelalter bis in die Neuzeit hinein großen Einfluss auf die Preise, wobei Scheidemünzen und später Papiergeld allerdings in Krisenzeiten einer im Vergleich zur silbernen oder goldenen Kurantmünze erhöhten Abwertung unterlagen, so dass dann gesetzliche Festlegungen zwischen den unterschiedlichen Münznominalen (Sorten) nicht mehr durchsetzbar waren. Siehe das klassische Beispiel "Kipper- und Wipperzeit um 1621/22.