Goldstandard
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Als Goldstandard bezeichnet man die Deckung einer Währung durch Gold. Das Umtauschverhältnis zwischen Bargeld und Gold bezeichnet man als Goldparität. Damit ist die (theoretische) Verpflichtung der Zentralbank verbunden, Bargeld jederzeit in eine entsprechende Menge Gold umzutauschen (Verpflichtung zur Konvertibilität). Aus dem Besitz eines Geldscheins ergibt sich somit ein direkter Anspruch auf eine bestimmte Menge Gold, was aber in Deutschland laut Bankgesetz vom 14. März 1875, § 18, nur Einlösung in „coursfähiges“ deutsches Geld bedeutete. Praktisch hieß das, dass man als Bürger neben Goldmünzen (=Kurantgeld) oder Silbertalern (bis 1907) evtl. auch Scheidemünzen und papierne Reichskassenscheine − je nach Kassenlage − an den Bankkassen auf Verlangen erhielt.
Der reine Goldstandard stellt einen Sonderfall der Wechselkursparität dar und existiert eigentlich nur in der Theorie. In der Praxis hatten die klassischen Goldstandardländer nur einen sog. „Goldanker“, der verhinderte, dass eine Papier- und Scheidemünzeninflationierung (Bargeldinflationierung) durch gesetzliche Goldhinterlegungspflichten „abgebremst“ wurde. Auf die Buchgeld- bzw. Kreditgeldschöpfung der Geschäftsbanken hatte das jedoch keinen Einfluss, so dass der Goldstandard eigentlich schon ab etwa 1900 durch das Buchgeld in den Hauptindustrieländern unterlaufen wurde, was damalige gewisse inflationäre Tendenzen ab etwa 1900 mit erklären würde.
Schon zur Zeit des Silberstandards machten die Regierungen die Erfahrung, dass nie gleichzeitig alle Geldscheine, z. B. vor Kriegsbeginn oder einer Wirtschaftskrise, zum Umtausch in Kurantgeld an den Bankschaltern zum Umwechseln präsentiert wurden. Folglich konnten die Regierungen schon im 18. und 19. Jahrhundert über ihre Zentralbanken (auch wenn sie oft formal juristisch Privatbanken waren) immer mehr ungedecktes Papiergeld (und das notfalls mit Zwangskurs) in Umlauf setzen, als sie Gold oder Silber in ihren Tresoren zum evtl. Umtausch vorhalten mussten. Notfalls konnte man ja die Einlösbarkeit der Banknoten in Kurantmünzen per Gesetz sofort aussetzen, was z. B. in England zur Zeit der napoleonischen Kriege auch geschah. Erinnert sei hier an die (nur) Dritteldeckung der Reichsbanknoten und die Aufhebung der Einlösbarkeit dieser Banknoten in Metallgeld zu Beginn des 1. Weltkrieges in Deutschland. Was dann ebenso in Österreich und den Ländern der Lateinischen Münzunion geschah.
Siehe auch: Goldmark, Bimetallismus, Monometallismus, Bullionismus.
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[Bearbeiten] Arten
Man unterscheidet:
- Goldumlaufswährung: Goldmünzen dienen als Zahlungsmittel.
- Goldkernwährung: Papiergeld läuft um und Gold wird bei der Zentralbank als Reserve für den internationalen Zahlungsverkehr gehalten. Private haben keinen Anspruch auf Goldmünzen (Kurantmünzen) beim Einwechseln von Banknoten und Scheidemünzen bei der Zentralbank.
- Golddevisenwährung: Die Zentralbankreserve kann aus den Devisen anderer Goldwährungsländer bestehen, wie dies vor dem Ende der Goldkonvertibilität des US-Dollars 1971 in der Bundesrepublik Deutschland der Fall war.
Wenn für die gesamte sich im Umlauf befindende Menge Geld Gold in der Zentralbank vorhanden ist, spricht man von einem vollen Goldstandard (100% Deckung).
Bei den aktuellen Kursen würde die gesamte bisher geförderte Goldmenge nicht ausreichen, um sämtliche nichtgoldenen Zahlungsmittel (einschließlich Buchgeld, das ca. 90 Prozent der Geldmenge ausmacht) entweder als Goldumlaufgeld zu ersetzen oder als bei den Banken hinterlegte Deckung der nichtgoldenen Zahlungsmittel zu dienen. Selbst bei Einbeziehung von Silber und Platin würde keine volle Deckung erreicht. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Einführung eines vollen Edelmetallstandards für eine der Leitwährungen die Edelmetallpreise aufgrund der dann immensen Nachfrage bei nur schwierig zu steigerndem Angebot stark ansteigen ließe, so dass eine volle Deckung auf diesem Wege vorstellbar wäre.
[Bearbeiten] Geschichte
Historisch wurde in den meisten Industriestaaten der Goldstandard zwischen 1871 (Deutschland) und 1900 (USA) eingeführt und löste die zuvor vorherrschenden silberbasierten Währungen ab, was seine Hauptursache im Silberpreisverfall ab etwa 1878 hatte. In Krisenzeiten (1. und 2. Weltkrieg, Weltwirtschaftskrise) rückten viele Staaten davon ab; einige führten anschließend wieder eine Abwandlung des Goldstandards (Goldkernwährung) ein, die allerdings die Bürger vom Umtausch ihrer Banknoten und Konten in physisches Gold ausschloss. 1944 wurde mit dem Bretton-Woods-System ein internationales, auf dem goldhinterlegten US-Dollar basierendes Währungssystem geschaffen, das jedoch 1973 scheiterte, nachdem die US-Regierung in Folge des Vietnamkriegs international zahlungsunfähig wurde und 1971 den Goldstandard endgültig aufgab. Seitdem sind goldbasierte Währungen die Ausnahme und haben nur theoretische Bedeutung, da der internationale Zahlungsausgleich heute durch die gegenseitige Auf- und Abwertung der Währungen am Devisenmarkt erfolgt. Bei stützenden Eingriffen der Zentralbanken in den Markt wird dieser Ausgleich gestört, was vorübergehend zu Handelsbilanzdefiziten und -überschüssen führt.
[Bearbeiten] Folgen
Die Verpflichtung zur Konvertibilität begrenzt die Ausgabe von Bargeld (aber nicht die Buchgeldschöpfung der Privatbanken, die ja an keinerlei Deckungspflichten gebunden ist) durch die Zentralbank und schränkt außerdem deren Handlungsfähigkeit ein, auf wirtschaftliche Schwankungen mit Änderung der Geldpolitik zu reagieren. Das bedeutet: Es kommt bei einer Vergrößerung der gesamtwirtschaftlichen Gütermenge ohne entsprechende Vergrößerung der verfügbaren Goldmenge zwangsläufig zu einer Deflation, im umgekehrten Fall zu einer Inflation. Es muss nicht zwingend zur Deflation kommen, wenn man das Papiergeld gegen Gold relativ zu den Mengen abwertet. Der Goldstandard würde aber der „Ware“ Papiergeld als Wirtschaftsgut, der Finanzindustrie im Wege stehen und ist deshalb unbeliebt. In der heutigen Zeit ist auf Grund der extrem hohen Buchgeldmengen mit einer „klassischen Deflation“, die auf Bargeldmangel beruht, nicht mehr zu rechnen. Allerdings ist bei Einhaltung des klassischen Goldstandards eine Hyperinflation als Folge des Missbrauchs der Seignioragefähigkeit durch die Regierung ausgeschlossen - falls die Regierung ihre Gesetze nicht vorher rechtzeitig ändert.
Befürworter des Goldstandards behaupten, dass die Aufhebung der klassischen Goldstandards Anfang des 20. Jahrhunderts (z. B. durch Großbritannien 1914) zu einer Überschwemmung der Welt mit neu geschaffenem Geld zur ungesunden Wirtschaftsaufblähung in den 1920er Jahren (die „Goldenen Zwanziger“) führte, und als Folge zum Börsencrash (Schwarzer Donnerstag) und zur Wirtschaftskrise in den 30er Jahren. Tatsächlich war 1995 – aufgrund der Inflation – ein U.S.-Dollar aus dem Jahre 1940 nur noch 8 U.S.-Cent wert.
Ob die Vorteile des Goldstandards die Nachteile überwiegen, ist unter Wirtschaftswissenschaftlern ein klassisches Streitthema. Die eine Seite vertritt wie schon John Maynard Keynes die These, dass die Nachteile des Goldstandards überwiegen, besonders in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, und dass er Wirtschaftskrisen begünstigt, indem er eine starke Kopplung von Währungen ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Länder erzwingt und geldmarktpolitische Eingriffe zur Stabilisierung der Wirtschaft verunmöglicht. Verbreitet ist aber auch die gegenteilige Auffassung, dirigistische Eingriffe seien nicht Lösung, sondern Ursache von Krisen, da sie eine Bereinigung von Ungleichgewichten durch den Markt verhindern.
Formell aufgehoben wurde die (Gold-)Deckungspflicht von den Zentralbanken der Westlichen Länder am 17. März 1968.
[Bearbeiten] Weblinks
- Ausführlicher Artikel zum Goldstandard auf Goldseiten.de
- Geschichte des Abkommens von Bretton Woods
- GATA: Komitee gegen Eingriffe am Goldmarkt
- Die Goldverschwörung: Ein Blick hinter die Kulissen der Macht