Sitzblockade
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Eine Sitzblockade ist eine Form des politischen Protestes. Die Beteiligten setzen sich auf den Boden und verhindern so den regulären Betrieb beispielsweise auf einer Straße oder vor einer Zufahrt. Häufig geschieht dies an Orten, die symbolhaft für die bekämpften politischen Ziele stehen, z. B. vor Atomkraftwerken. Entweder beenden die Beteiligten den Sitzprotest selbst nach einer gewissen Zeit oder sie werden von Polizisten weggetragen. Sitzblockaden gelten als Form des zivilen Ungehorsams bzw. des zivilen Widerstandes.
Strafrechtlich wurde eine Sitzblockade früher stets als Nötigung bewertet. 1985 relativierte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese damals von der Rechtsprechung vertretene strenge Sichtweise des strafrechtlichen Gewaltbegriff. Im Jahr 1995 entschied das BVerfG, dass die Sitzblockade vor 'einem' Fahrzeug noch keine Gewalt darstelle, da das Fahrzeug das Hindernis überwinden könnte – der auf den Fahrer einwirkende Zwang, dies nicht zu tun, sei rein psychisch. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ändert sich diese Beurteilung jedoch in dem Moment, wenn ein 'zweites' Fahrzeug erscheine, das nunmehr nicht mehr psychisch, sondern physisch (nämlich durch das erste Fahrzeug) aufgehalten werde. Dies ist weiterhin strafbar!
Eine Sitzblockade verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen wird auch vom BVerfG im Regelfalle als Nötigung angesehen.
1983 machte insbesondere die Sitzblockade in Mutlangen Schlagzeilen. In dem schwäbischen Ort protestierten damals zahlreiche Menschen gegen die Stationierung der ersten Pershing-II-Raketen aufgrund des NATO-Doppelbeschlusses, darunter auch viele Prominente wie Heinrich Böll, Günter Grass und Dieter Hildebrandt.
In den letzten Jahren gab es z. B. Sitzblockaden der Anti-Atomkraft-Bewegung gegen Atommülltransporte in den CASTOR-Behältern.