Solidaritätsstreik
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Ein Solidaritätsstreik ist ein Streik, der von lohnabhängig Beschäftigten durchgeführt wird, die von der inhaltlichen Auseinandersetzung des Hauptarbeitskampfes nicht direkt betroffen sind. Die Solidaritätsstreikenden hoffen durch ihren Streik die Schlagkraft der anderen Streikenden zu erhöhen und so allgemein die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Solidaritätsstreiks sind in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht zugelassen. In Ausnahmefällen hat das BAG Solidaritätsstreiks zugelassen, nämlich dann, wenn: 1. eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Arbeitgeber des anderen Unternehmens vorliegt, oder 2. der andere Arbeitgeber seine Neutralitätspflicht verletzt hat.