Sortenliste
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Die Sortenliste ist ein amtliches Verzeichnis des Bundessortenamtes, in das eine neue Pflanzensorte nach bestandener Sortenprüfung eingetragen wird. Damit ist das Saatgut dieser Sorte in Deutschland anerkannt und darf vertrieben werden.
[Bearbeiten] EU-Sortenkatalog
Seit 1972 gibt es einen gemeinsamen Sortenkatalog der EU-Mitgliedstaaten über landwirtschaftliche Pflanzenarten und Gemüsearten. Der Katalog besteht aus Sorten der nationalen Sortenlisten der Mitgliedstaaten. Die EU beschließt, welche Sorten aufgenommen werden. Eine Sorte, die in den Gemeinsamen Sortenkatalog aufgenommen wurde, genießt völlige Verkehrsfreiheit in den Mitgliedstaaten.
Der Gemeinsame Sortenkatalog enthält mehr als 10.000 Gemüse-Sorten und mehr als 5.000 landwirtschaftliche Pflanzen-Arten.