Stückzinstopf
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Ein Stückzinstopf ist der Saldo der erhaltenen und gezahlten Stückzinsen, den eine Bank im Kalenderjahr für das Wertpapierdepot eines Kunden verbucht hat. Es handelt sich um das Ergebnis einer Nebenrechnung der Bank. Der Stückzinstopf dient der korrekten Ermittlung der Höhe der abzuführenden Kapitalertragsteuer (KESt) durch die Bank.
[Bearbeiten] Steuerpflichtigkeit der Stückzinsen
Für den Verkäufer eines verzinslichen Wertpapiers oder Investmentfonds sind die erhaltenen Stückzinsen "Einnahmen aus Kapitalvermögen" gemäß (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Die Stückzinsen sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie gutgeschrieben werden.
Für den Käufer wiederum handelt es sich um "negative Einnahmen" im Sinne des Steuerrechts.
Diese Einnahmen unterliegen auch der Kapitalertragsteuer. Bei positiven Einnahmen zieht die Bank hier KESt ab (falls kein Freistellungsauftrag besteht). Damit die "negativen Einnahmen" hier nicht unter den Tisch fallen, gibt es den Stückzinstopf.
[Bearbeiten] Inhalte des Stückzinstopf
Am Anfang des Kalenderjahres ist der Stückzinstopf leer.
Der Stückzinstopf wird beim Kauf von verzinslichen Wertpapieren und Fonds mit folgenden Beträgen "aufgefüllt":
- Stückzinsen auf Anleihen mit laufender Verzinsung und
- Zwischengewinne bei Investmentfonds
Erhält der Kunde im gleichen Kalenderjahr
- vereinnahmte Zwischengewinne bei der Rückgabe von Investmentanteilen
- Stückzinsen beim Kauf von festverzinslichen Wertpapieren
so wird der Stückzinstopf um diese Beträge reduziert. Dieser "Verbrauch" des Stückzinstopfes reduziert die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer.
Wenn am Ende des Kalenderjahres ein Restbetrag im Stückzinstopf besteht, ist dem Kunden die Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen im Rahmen der ESt-Erklärung möglich.
Ein Vortrag eines negativen Stückzinssaldos auf das neue Jahr ist nicht möglich. Der Stückzinstopf startet wieder mit null.