Staatenverbund
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Ein Staatenverbund ist ein Neologismus für die staatsrechtliche Qualifizierung der Europäischen Union, den das Bundesverfassungsgericht 1993 prägte, da die Staaten in der EU/EG enger zusammenarbeiten als in einem Staatenbund, jedoch im Gegensatz zu einem Bundesstaat ihre eigene staatliche Souveränität behalten. Dies hängt damit zusammen, dass die EU sowohl intergouvernementale Institutionen wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) als auch supranationale (EG) Institutionen besitzt.
Geprägt wurde der Begriff vom Bundesverfassungsgericht durch die Maastricht-Entscheidung (BVerfGE 89, 155 vom 12. Oktober 1993).
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