Staatswappen der DDR
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Staatswappen der DDR, eigentlich Emblem, bestand aus einem gelben bzw. goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befanden. Der Ährenkranz war im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umwunden. Der Hammer symbolisierte die Arbeiterklasse, der Ährenkranz die Klasse der Bauern und der Zirkel die soziale Schicht der Intelligenz (Pädagogen, Techniker und Ingenieure)
Der Vorläufer des Staatswappens bestand nur aus einem Hammer im Ährenkranz, da sich die DDR hauptsächlich als Arbeiter- und Bauernstaat verstand, in dem Arbeiter und Bauern im Bündnis mit der Intelligenz und anderen Schichten regieren sollten. Dieser Entwurf stammte von dem Zeichner Fritz Behrendt.
Durch ein Gesetz vom 26. September 1955 wurde das bis 1990 gültige Wappen, das auf einem Entwurf von Heinz Behling basiert, als Staatswappen der DDR eingeführt – die Flagge blieb aber auch weiterhin Schwarz-Rot-Gold und damit identisch mit der der Bundesrepublik Deutschland. Erst mit dem Änderungsgesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Staatswappen dann integraler Teil der Staatsflagge der DDR.
Das Staatswappen war gleichzeitig Bestandteil des Wappens der NVA und – umgeben von einem 12-zackigen weißen Stern – Wappen der Volkspolizei.
Das Tragen und Vorzeigen dieses Staatswappens galt in der BRD und West-Berlin zehn Jahre lang als verfassungsfeindlich und wurde von der Polizei verfolgt und bestraft – erst 1969 änderte die westdeutsche Regierung diese Praxis.
Nach der Wende von 1989 blieb das Staatswappen offiziell Wappen der DDR, wurde jedoch an wichtigen Stellen nicht mehr gezeigt, zum Beispiel in der Volkskammer, die in einem Beschluss am 31. Mai 1990 die Entfernung des Staatswappens von öffentlichen Gebäuden anordnete. Durch die Wiedervereinigung wurde das Wappen obsolet.
Der Grafiker Otl Aicher bezeichenete 1990 das Wappen der DDR als gelungener als das der Bundesrepublik.
Im Jahr 2004 versuchte ein Geschäftsmann aus Karlsruhe, sich dieses Symbol und andere DDR-Symbole (wie das der FDJ, der SED und des MfS) markenrechtlich schützen zu lassen. Die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München musste jedoch aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wieder gelöscht werden.