Statthaftigkeit
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Statthaftigkeit ist ein Rechtsbegriff aus dem Verfahrensrecht, der bedeutet, dass die Einlegung eines bestimmten Rechtsbehelfs gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder Maßnahme überhaupt möglich ist. Die Statthaftigkeit ist somit allgemein eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs. Bei Rechtsmitteln ist die Statthaftigkeit eine Rechtszugvoraussetzung.
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