Sterbegeld
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Das Sterbegeld ist eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Es war bis 2004 insbesondere eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen.
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[Bearbeiten] Arbeitgeber
In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber (vor allem im öffentlichen Dienst) beim Tod eines Betriebsangehörigen eine Sterbebeihilfe. Im Zweifel gibt der Arbeitsvertrag darüber Auskunft.
[Bearbeiten] Gesetzliche Unfallversicherung
Verstirbt ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalles, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Es kommt also weder auf die Höhe des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen noch auf die Höhe der tatsächlichen Bestattungskosten an. Das bedeutet zugleich: Sterbegeld in gleicher Höhe gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann, wenn ein Student während seiner Anwesenheit in der Hochschule, ein Schüler in der Schule oder ein Kind im Kindergarten einen tödlichen Unfall erleidet. Auch die Unfälle im Zusammenhang mit dem Studium, der Schule und dem Besuch des Kindergartens (einschließlich der direkten Wege zur und von der Einrichtung) sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Gezahlt wird das Sterbegeld von den Berufsgenossenschaften sowie den Gemeinde-Unfallversicherungsverbänden/Landesunfallkassen.
[Bearbeiten] Private Unfallversicherung
Ist ein privat Unfallversicherter durch einen Unfall ums Leben gekommen, wird Sterbegeld gezahlt. Dieses entspricht der vereinbarten Versicherungssumme. Das Geld gibt es auch dann, wenn ein Arbeits-, Studenten-, Schüler- oder Kindergarten-Unfall die Todesursache war und aus der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls Sterbegeld zusteht.
[Bearbeiten] Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar kein ausgewiesenes Sterbegeld. Aber: War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, so wird im ersten Vierteljahr Witwen- oder Witwerrente nicht nur in Höhe von 25 bzw. 60 oder 55 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten sondern 100 Prozent gezahlt.
[Bearbeiten] Private Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherer zahlen kein Sterbegeld. Hintergrund: Der Tod ist kein Versicherungsfall, der Leistungen aus einer Krankenversicherung auslöst. Allerdings werden Sterbegeldpolicen angeboten.
[Bearbeiten] Soziales Entschädigungsrecht
Nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die den Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, wird beim Tod von rentenberechtigten Beschädigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld im Wesentlichen in Höhe der dreifachen Versorgungsbezüge des Verstorbenen geleistet (§ 37 BVG). Des Weiteren wird beim Tod von versorgungsberechtigten Beschädigten und Hinterbliebenen zur Bestreitung der Bestattungskosten ein Bestattungsgeld gewährt (§ 36 BVG, § 53 BVG).
[Bearbeiten] Außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für ein Begräbnis sind im Sinne des Steuerrechts "außergewöhnliche Belastungen", die die Hinterbliebenen in ihrer Steuererklärung geltend machen können, wenn die Bestattungskosten aus dem Nachlass nicht finanziert werden können und ein evtl. Sterbegeld nicht ausreicht.
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