Stichfleisch
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Als Stichfleisch wird die Fleischpartie bezeichnet, die rund um die Einstichstelle beim Entbluten von Schweinen oder Rindern entsteht. In das Stichfleisch sickern beim Schlachten durch das aus der Stichwunde fließende Blut erhebliche Mengen an Blut ein. Insbesondere das sog. Tropfblut am Ende der Ausblutung kann in Folge des Zusammenbrechens der Blut-Darm-Schranke auch stärker mit Keimen belastet sein.
Stichfleisch darf nur in dafür zugelassenen Betrieben zum Beispiel zu Tierfutter oder technischen Fetten verarbeitet werden. Für den menschlichen Verzehr ist es nicht geeignet. Die Verarbeitung von Stichfleisch in für Menschen bestimmte Lebensmittel ist deshalb laut Lebensmittelgesetz verboten.
Trotzdem gab es in Deutschland mehrere Skandale, bei denen Stichfleisch in Fleisch- und Wurstwaren nachgewiesen werden konnte. So wurden z. B. 2004 mehrere Tonnen in einer Fleischwarenfabrik in Niedersachsen gefunden, die zu Brühwurst verarbeitet werden sollten. Wieviel Fleisch schon dazu verarbeitet und so in den Handel gelangt war, konnte nicht mehr rekonstruiert werden. Bei einem weiteren so genannten Lebensmittelskandal, dem sogenannten Gammelfleisch-Skandal, konnte 2006 einem Gelsenkirchener Fleischhändler nachgewiesen werden, dass er bereits 315 Tonnen Stichfleisch weiterverkauft hat. In diesem Zusammenhang wird auch gegen einen fleischverarbeitenden Betrieb aus Vechta (Niedersachsen) ermittelt.