Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung
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Die deutsche Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung ist eine geplante rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts, die Modellprojekte und bundesweite Kampagnen zur gesundheitlichen Prävention und -förderung durchführen soll. Sie kann Leistungen der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten (z.B. Kindergärten und Schulen), die in Bundesländern durchgeführt werden, ergänzen. Ferner soll sie u.a. Präventionsziele und Qualitätsstandards erarbeiten. Außerdem soll sie die gesundheitliche Präventionsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger koordinieren. Sie soll von der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Unfallversicherung und der sozialen Pflegeversicherung getragen werden.
Rechtsgrundlage der neuen Stiftung wird das derzeit in Arbeit befindliche Präventionsgesetz sein, das seit dem 2. Febrauar 2005 als Regierungsentwurf vorliegt. Der Artikel 2 dieses Gesetzes heißt: "Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung - Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG". Nach dem Regierungsentwurf soll die Stiftung jährliche Zuwendungen in Höhe von 50 Millionen Euro erhalten. Die Stiftung soll in Berlin errichtet werden.
Durch eine Stellungnahme des Bundesrates vom 18. März 2005 wird die Stiftung grundsätzlich in Frage gestellt. Sollte es dennoch zu einer Stiftung kommen, sollte nach Auffassung des Bundesrates Jena Sitz der Stiftung werden.
Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag am 11. November 2005 auch festgelegt, dass ein Präventinonsgesetz erstellt werden soll. Allerdings wird dieses Gesetzesvorhaben nicht vor dem Jahr 2007 in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Es bleibt abzuwarten, ob dann darin auch eine Stiftung vorgesehen sein wird.