Stinnes-Legien-Abkommen
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Das Stinnes-Legien-Abkommen vom 15. November 1918 war ein Vertrag zwischen Gewerkschaften und deutscher Industrie, das die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern legte. Die darin begonnene Sozialpartnerschaft hat noch heute Auswirkungen auf die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Das Abkommen trägt die Namen der Verhandlungsführer – Carl Legien für die Gewerkschaften, Hugo Stinnes für die Arbeitgeber.
Die Arbeitgeber schlossen das Abkommen aus Furcht vor einer Sozialisierung der deutschen Industrie nach der Novemberrevolution. Sie erkannten darin die Rolle der Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterinteressen sowie als Tarifpartner an. Darüber hinaus regelte das Abkommen die Einführung des Achtstundentags bei vollem Lohnausgleich.
Siehe auch: Zentralarbeitsgemeinschaft, Weimarer Republik