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Gewerkschaft - Wikipedia

Gewerkschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Dieser Artikel behandelt die Interessenvertretung Gewerkschaft. Für die ehemalige Unternehmensform Gewerkschaft siehe Bergrechtliche Gewerkschaft.

Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband der Arbeitnehmer.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überblick

Gewerkschaften sind aus der europäischen Arbeiterbewegung hervorgegangen und setzen sich seit ihrem Bestehen für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmung, Arbeitszeitverkürzungen, teilweise auch für weitergehende Gesellschaftsveränderung ein. Sie schließen als Verhandlungspartner von Unternehmerverbänden u.a. überbetriebliche Tarifverträge ab und führen dazu Lohnkämpfe, gegebenenfalls auch mit Streiks.

[Bearbeiten] Flexibilität durch gleichverteilte Durchsetzungskraft

Eine im internationalen Vergleich recht einmalige Aufgabe stellt der deutsche Gesetzgeber den Gewerkschaften bei Verhandlungen: Die Asymmetrie bei Verhandlungen zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber führt zu einer Einschränkung beider Seiten durch ein mit starkem Schutz für den einzelnen Arbeitnehmer ausgestattetes Arbeitsrecht. Hat sich der Arbeitnehmer jedoch in einer ausreichend starken Arbeitnehmervereinigung organisiert, kann diese in Tarifverträgen gesetzliche Beschränkungen des Verhandlungsspielraumes überwinden, die ansonsten unabdingbar wären. Nach der Rechtsprechung bedeutet „ausreichend stark“, dass die Arbeitnehmervereinigung Kampfmaßnahmen durchführen kann und zeigt, dass sie die ihr rechtlich erlaubten Maßnahmen im vollem Umfang zu nutzen bereit ist. Inwieweit auf einzelne Betriebe beschränkte Arbeitnehmervereinigungen ausreichend Durchsetzungsvermögen haben, ist in Einzelfall zu klären.

Tatsächlich kann diese Konstruktion des deutschen Rechts dazu führen, dass Arbeitnehmer auf Schutz verzichten, der ihnen individualrechtlich zustünde. Daraus resultiert eine im internationalen Vergleich der Rechtsstaaten besonders hohe Flexibilität bei der Anwendung des Arbeitsrechts ohne staatliche Intervention. Nur in nicht rechtsstaatlich organisierten Ländern (z.B China) und in Ländern mit religiös eingeschränkter beruflicher Selbstbestimmung (z.B Indien) kann eine noch höhere Flexibilität für Arbeitgeber erreicht werden, wenn Schutzgesetze fehlen, theoretisch bestehender Schutz praktisch nicht einklagbar ist und freie Gewerkschaften verboten sind. Diese nicht auf Gewaltenteilung, sondern auf autoritärer Gewalt beruhende Flexibilität findet auch in Deutschland noch immer Befürworter. Sie ziehen solche Globalisierungsbedingungen als Legitimierung für ihre Forderung nach einer Schwächung der Gewerkschaften und den Verzicht der Arbeitnehmer auf ihre Besitzstände heran.

Die Möglichkeit zum Verzicht auf individualrechtlich unabdingbaren Schutz begründet auch die Tatsache, dass Tarifverträge prinzipiell nur für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer gelten. Nicht organisierten Arbeitnehmern dürfen sie nicht aufgezwungen werden. In der Praxis jedoch werden Tarifverträge von Arbeitgebern auch auf nicht organisierte Arbeitnehmer angewandt, wenn diese dadurch überwiegend Vorteile haben. Diese Arbeitnehmer nutzen dann die Verhandlungsarbeit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, ohne sich mit Mitgliedsbeiträgen daran beteiligt zu haben.

[Bearbeiten] Interessen

Gewerkschaften versuchen, in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Gehalt und Verbesserung der Arbeitsbedingungen an die Belegschaft zu verteilen. Dagegen vertritt die Unternehmensführung die Interessen der Unternehmensinhaber bzw. Aktionäre, die einen möglichst großen Teil der Gewinne (etwa als Dividenden) ausgeschüttet haben wollen, und zwar sofort oder über Investitionen später, wenn sie sich rentiert haben.

Für die sinnvolle Aufteilung der Unternehmensgewinne gibt es keine mathematische Formel - es ist eine Machtfrage.

Gewerkschaften sollen selbstverständlich das Wohl des Betriebes im Auge haben, der etwa ohne genug Geld für Investitionen wirtschaftlich ins Hintertreffen gerät. Sie waren wegen dieser engen Verknüpfung mit den Unternehmensinteressen nie so radikal wie die Arbeiterparteien, die umso mehr gesamtwirtschaftliche Interessen im Auge haben. Manchen erscheinen die Gewerkschaften heute jedoch als radikal, was allerdings im historischen Zusammenhang nicht stimmt.

Gewerkschaftsvertreter sind in den Aufsichtsräten an der Kontrolle der Betriebsleitung beteiligt. Kritiker behaupten, Gewerkschaften würden der Volkswirtschaft schaden, weil sie ausschließlich die Interessen ihrer Mitglieder im Auge haben und nicht die Folgen ihrer Forderungen für die Gesamtwirtschaft, ähnlich wie übrigens viele weitere Interessengruppen, beispielsweise Unternehmensverbände.

Heute wird Gewerkschaften oft vorgeworfen, dass sie zwar die Interessen der Arbeitnehmer, nicht aber die der Arbeitslosen vertreten würden, und Maßnahmen, die angeblich zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führten, hintertreiben würden.

Da Gewerkschaften häufig auf spezielle Sektoren begrenzt sind, kämpfen sie auch dann für den Erhalt ihres Sektors, wenn dieser ökonomisch nicht mehr wettbewerbsfähig ist.

[Bearbeiten] Ökonomische Grundlage

Gewerkschaften weisen oft darauf hin, dass ihre Lohnforderungen für eine Umverteilung mindestens des Produktivitäts-Fortschritts sorgen und so insbesondere die Massenkaufkraft erhalten bleibt. Dieser Effekt wird häufig auch für die lange Frist in Anspruch genommen. Trotz einer zunehmenden Globalisierung behielten Gewerkschaften ihre auf nachfrageorientierten Wachstumsmodellen gestützte Positionen bei.

Insbesondere neoklassisch orientierte Ökonomen fordern ein flexibles Arbeitszeitmodell; Gewerkschaften stehen jedoch häufig für andere Regelungen ein. Kritiker werfen Gewerkschaften vor, dadurch den heimischen Standort zu schwächen. Für die Ökonomen der Gewerkschaften – traditionell eher Anhänger des Keynesianismus – geht die Krise auf dem Arbeitsmarkt v.a. auf die Produktivitätszuwächse zurück, die gesellschaftlich ungleich verteilt sind und der Markt deshalb nicht das erhöhte Produktionspotential aufnehmen kann (Binnennachfrage). Die Gewerkschaften behaupten, nicht die Lohnkosten seien zu hoch, sondern die Löhne seien zu niedrig.

Gegner dieser Auffassung sagen, dass gerade für Unternehmen, die dazu in der Lage sind, flexibel den Standort in Niedriglohnländer zu verlagern, hohe Stundenlöhne jedoch abschreckend seien. Andererseits können sich auch die Verhältnisse in Niedriglohnländern schnell ändern. In China steigen die Löhne derzeit um bis zu 10% pro Jahr. Chinesen verlagern Produktionen nach Vietnam ind Myanmar.

Behauptet wird auch, dass in Osteuropa in den letzten Jahren zahlreiche neue Werke von Autobauern entstanden und in Deutschland Arbeitsplätze verloren gegangen seien. In Ländern mit hoher Produktivität und niedrigeren Lohnkosten als in Deutschland, etwa Schweden, blieben Arbeitsplätze hingegen erhalten. Gerade in der Industrie seien von Arbeitsplatzabbau auch zuliefernde Unternehmen und damit weitere Stellen betroffen. Tatsächlich haben sich aber die durchschnittlichen Lohnstückkosten in Schweden in den letzten zehn Jahren um das Vierfache mehr erhöht als in Deutschland. Auch ist die Zahl der in der deutschen Automobilbranche Beschäftigten in Deutschland sogar gestiegen.

In globalisiertem Kontext aufgeführte keynesianische Argumente zu Nachfragestärkung würden nach den Kritikern angeblich damit überlagert, da ohne Arbeit auch keine Nachfrage möglich ist und weil sich Investitionen ungehinderter im globalen Markt bewegen können als Menschen.

Zur Kaufkrafttheorie der Löhne gibt es unterschiedliche Ansichten. Während der Kaufkrafttheorie kritisch gegenüberstehende Ökonomen meinen, dass diese Theorie die Verhältnisse zu sehr vereinfache, meinen die Befürworter dieser Theorie, dass die Gewinntheorie die Verhältnisse zu sehr vereinfache.

Durch die Senkung von Konfliktkosten tragen die Gewerkschaften in Deutschland zu einer stabilen Grundlage der Wirtschaft bei. Im Vergleich zu anderen industriell entwickelten Rechtsstaaten wird in Deutschland nur selten gestreikt. Als nach dem Prinzip ser Gewaltenteilung wirkende Gegenkraft ermöglichen sie es den Arbeitgebern, sich klar auf ihre Standpunkte zu konzentrieren. Dem stehen auch Konsenskosten entgegen. In Rechtsstaaten sind diese vorwiegend finanzieller Natur. Sie unterscheiden sich somit von den menschlichen Kosten, die durch erzwungenen Konsens in autoritären Staaten entstehen.

[Bearbeiten] Ziele

In den letzten Jahren nahm der Druck auf die Gewerkschaften zu. Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie in Asien gelang es, ein hohes Bildungs-, Produktivitäts- und Infrastrukturniveau aufzubauen. In Staaten wie China erfolgt der Druck auf Gewerkschaften durch Kriminalisierung der Gründer unabhängiger Gewerkschaften. Weiterhin existiert als Kennzeichen für fehlende Rechtsstaatlichkeit ein Widerspruch zwischen gesetzlichen Regelungen und der Einklagbarkeit von Rechten.

Die Folge der Konkurrenz aus Gebieten mit geringerer Rechtsstaatlichkeit und der Unterdrückung von Gewerkschaften war zum Teil die Abwanderung von Arbeitsplätzen aus Westeuropa. Trotz der hohen Arbeitslosigkeit und der (umstrittenen) These, Deutschland sei international nicht mehr wettbewerbsfähig, halten die Gewerkschaften an Lohnforderungen fest, die zumindest die Inflation ausgleichen, aber auch teilweise höher sind als das wirtschaftliche Wachstum, wenn in einer Branche besonders hohe Produktivitätszuwächse zu verzeichnen sind.

Trotz des wachsenden Konfliktpotentials hat Deutschland im internationalen Vergleich die wenigsten Streiktage. Streiks sind für Gewerkschaften mit hohen Kosten verbunden und für Arbeitgeber neben kurzfristigen Produktionsausfällen langfristig ein Standortnachteil. So ist es im Sinne beider Parteien, Streiks zu vermeiden. Die meisten Gewerkschaften halten Strategien von Lohnsenkung, um gegen Maschinen zu konkurrieren oder um arbeitsintensive Produktionen zu halten, langfristig für verfehlt, auch wenn sie in Einzelfällen entsprechenden Abmachungen zustimmen. Eine wirtschaftstheoretische Grundlage für solche Lohnsenkungen hierfür gibt es jedoch nicht.

Gewerkschaften zielen bei ihren Aktivitäten auf die Schaffung neuer Massennachfrage, die die Binnenkonjunktur anregen soll. Die Abkoppelung Deutschlands von der anziehenden Weltkonjunktur wird zum Teil auf die schwache Binnennachfrage zurückgeführt. Einige Wirtschaftsexperten kritisieren jedoch, dass dabei der doppelte Nachfrageeffekt von den Gewerkschaften keine Berücksichtigung findet. Nachfrage entstehe auch dann, wenn man es Unternehmen erleichtert, Investitionen zu tätigen. (Jedoch ist die Wirkung der Investition der eines vorweggenommenen zukünftigen Konsums gleich, denn investiert wird nur dort, wo später auch Verkauf, also Konsum erwartet wird. So stimmt die These zwar, aber nur kurzfristig. Denn langfristig ist der Konsum der Zukunft durch die Kredite für die Investitionen in der Vergangenheit bereits gebunden. Somit kann man langfristig sich auf die Betrachtung des Konsums zurückziehen und berechtigterweise den Effekt der doppelten Nachfrage ignorieren.) Allerdings haben die letzten Jahre gezeigt, dass beispielsweise Großunternehmen verstärkt nicht mehr im Inland, sondern auf den Kapitalmärkten oder in Fusionen mit ausländischen Unternehmen investieren. Auch Exportrekorde der deutschen Wirtschaft (die der These mangelnder internationaler Wettbewerbsfähigkeit widersprechen) können die Binnennachfrage nicht ausreichend stützen. Bedeutender ist beim doppelten Nachfrageeffekt jedoch die Nachfrage im Inland. Diese ist naturgemäß hoch, wenn es heimischen Unternehmen gut geht. Denn nicht nur private Haushalte, sondern insbesondere auch heimische Unternehmen konsumieren im Inland, etwa über Zulieferungen. Hohe Löhne oder hohe Abgaben jedoch wirkten diesem Konsum entgegen und verlagerten ihn ins Ausland. Dieser These wird aber mit dem Argument widersprochen, die hohen Löhne an ortsansässige Mitarbeiter würden diesen erst ermöglichen, auch in der Region ihr erarbeitetes Geld auszugeben, sodass sich bei Lohnerhöhungen allenfalls eine Substition von Zahlungen an regionale Zulieferer zu Zahlungen an regionale Mitarbeiter ergebe. Ähnlich sehe es mit Staatsabgaben aus, die auch vom jeweiligen Staat zur Bezahlung seiner Ausgaben in bevorzugt seinem Staatsgebiet verwendet würden.

Wie andere gesellschaftliche Großorganisationen leiden die Gewerkschaften insbesondere seit den 1990er Jahren an Mitgliederschwund. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig genannte sind:

  • Unzufriedenheit mit der Politik der Gewerkschaftsführung
  • gesellschaftliche Tendenzen zur Individualisierung
  • hohe Arbeitslosigkeit
  • mangelnde Erfolge der Gewerkschaften im Kampf um Löhne und gegen Arbeitslosigkeit
  • Auflösung von Großbetrieben und Verlust übergreifender gemeinsamer Arbeitserfahrung und Interessen
  • Zweifel an der Übertragung kurzfristiger Wirtschaftstheorie auf lange Frist

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Gegenwartssituation

Die größten Gewerkschaften in Deutschland sind im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossen. Dieser vereinte 2001 nahezu 84 % aller deutschen Gewerkschaftsmitglieder als Dachverband als bundesweiter Zusammenschluss von IG Metall, IG Bergbau, Chemie, Energie, Vereinter Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Gewerkschaft Transnet, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie der Gewerkschaft der Polizei.

Neben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Gewerkschaft der Polizei und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft engagiert sich der dbb beamtenbund und tarifunion im Bereich des öffentlichen Dienstes. Mit über 1,25 Millionen Mitgliedern ist der dbb die große deutsche Interessenvertretung für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Der private Dienstleistungssektor ist zahlenmäßig stärker in den Gewerkschaften des DGB vertreten. Der dbb versteht sich als konstruktiver Reformpartner von Politik, Verwaltung und Gesellschaft und als tatkräftiger Interessenvertreter seiner Mitglieder.

Der dbb und der DGB sind von der Bundesregierung und den Landesregierungen als Spitzenorganisation der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst anerkannt und haben als solche das Recht in allen Angelegenheiten der Beamten des öffentlichen Dienstes gehört zu werden. Dieses gesetzliche Anhörungsrecht der Spitzenorganisationen ist gesetzlich als Ausgleich zum fehlenden Streikrecht der Beamten im Bund und allen Ländern der BRD festgeschrieben.

Gewerkschaften lassen sich in Berufs- und Fachverbände, Industrieverbände und Betriebsverbände unterteilen. In Berufsverbänden sind Arbeitnehmer nach Berufsgruppen zusammengeschlossen (z.B. Techniker + Schreiner), unabhängig davon, in welchem Wirtschaftszweig sie beschäftigt sind. Berufsverbände nehmen häufig nur eingeschränkte gewerkschaftliche Funktionen wahr. Sie schließen beispielsweise im Regelfall keine Tarifverträge ab.

Als DGB-Gegner feierte im Jahr 2006 die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) als Erfolg, mehr als 10% aller Stimmen bei Betriebsratswahlen errungen zu haben. Der Anteil an DGB-Mitgliedern in Betriebsräten sank bei den Betriebsratswahlen erstmalig unter 50%. Als „die andere Gewerkschaft“ [1] positioniert sich die AUB heute bewusst gegen „traditionelle Gewerkschaften“. Zwar hat die AUB nur etwa 32000 Mitglieder, aber im Jahr 2003 erklärte der AUB-Vorsitzende Schelsky: „In zehn Jahren sind wir in Deutschland der einzige Wettbewerber zum Deutschen Gewerkschaftsbund.“ Dann werde seine Organisation auch politisch stärkeren Einfluss haben [2]. Nachdem Zahlungen der Siemens AG von mindestens 14 Millionen Euro an den Unternehmensberater Schelsky bekannt wurden ohne dass dafür Leistungen verzeichnet waren, wurden Büros von Siemens und von der AUB durchsucht. Am 14. Februar 2007 wurde Schelsky wegen des Verdachts auf Steuerstraftaten in Untersuchungshaft genommen.

[Bearbeiten] Geschichte

Im Jahr der Märzrevolution 1848 gründeten die Berliner Tabakarbeiter die Association der Cigarrenarbeiter Deutschlands, die schnell in 40 weiteren deutschen Städten Nachahmer fand. Diese Organisationen waren jedoch eher kurzlebig, auch, weil sie nicht zentral organisiert waren. Der Allgemeine Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein, gegründet 1865 in Leipzig, war die erste zentral organisierte Gewerkschaft in Deutschland überhaupt. Binnen drei Jahren gewann sie 10.000 Mitglieder unter ihrem Mitgründer und Präsidenten Friedrich Wilhelm Fritzsche. Sie wurde zum Vorbild vieler neu gegründeter Gewerkschaften und ist eine der Vorläuferorganisationen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Gewerkschaften haben sich Mitte des 19. Jahrhunderts, nachdem 1869 im Norddeutschen Bund die damalige Gewerbeordnung die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit einführte, als Vertragspartner von Unternehmerverbänden während der Industriellen Revolution entwickelt. Seit der Reichsgründung 1871 galten diese Gewerbeordnung sowie Koalitions- und Gewerbefreiheit im ganzen Deutschen Reich. Sie entstanden in einer Zeit, in der die Arbeiterschaft aufgrund der Landflucht in den rapide wachsenden Städten zunächst um ihr Existenzminimum ringen musste und die Unternehmer oft auch noch feudalistische Privilegien besaßen. Es ging zunächst nicht darum, die Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln von Arbeitsbedingungen auszugleichen, sondern man musste Gewerkschaften seit je her als Arbeiter-Kartell verstehen, welches lediglich daran interessiert war, die jeweilige Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Dazu schlossen sie sich zusammen und führten Arbeitskämpfe gegen die Unternehmer (z.B. der Bauarbeiterstreik 1925). Bevorzugtes Mittel des Arbeitskampfes war und ist der Streik. In der Entstehungszeit der Gewerkschaften war daneben der Boykott (keiner sollte dort Arbeit aufnehmen, keiner die Produkte kaufen) besonders gegen gewerkschaftsfeindliche Arbeitgeber ein wirksames Kampfmittel.

Entwicklung der Richtungsgewerkschaften in Deutschland 1887-1914
Entwicklung der Richtungsgewerkschaften in Deutschland 1887-1914

Über das Ziel eines reinen Ausgleiches der Bedingungen wurde aus politischen Gründen etliche Male hinausgeschossen, genauso wie es gang und gebe war, Gewerkschaften bzw. deren Vorformen zeitweise immer wieder zu verbieten oder gesetzlich zu behindern. Heute sind in Deutschland Gewerkschaften ihrerseits als Interessengruppen gesetzlich privilegiert.

Vor 1933 war die deutsche Gewerkschaftslandschaft entlang parteipolitischer Linien gespalten und größtenteils nach Berufen bzw. Berufsgruppen, also nicht nach dem Prinzip "ein Betrieb - eine Gewerkschaft", organisiert. Der ADGB und der AfA-Bund als größte Gewerkschaftsorganisationen standen der SPD, die Christlichen Gewerkschaften der christlichen Zentrumspartei, die Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) der kommunistischen KPD, die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine der liberalen DDP und der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband (DHV) der deutsch-nationalen Volkspartei DNVP bzw. in der Endphase der Weimarer Republik sogar der NSDAP nahe. Die syndikalistische "Freie Arbeiter-Union Deutschlands" (FAUD) lehnte Parteipolitik ganz ab.

1920 wehrte der größte Teil der Gewerkschaftsbewegung mit einem gemeinsamen Generalstreik den Kapp-Putsch ab. 1933 dagegen zögerten die Gewerkschaften zunächst mit Maßnahmen gegen die aufziehende Hitler-Diktatur. Dennoch wurden viele Gewerkschaftsführer unmittelbar nach der Machtergreifung der Nazis verhaftet und in die ersten Konzentrationslager gesperrt. Gewerkschaftshäuser wurden in vielen Orten von der SA besetzt. Daraufhin versuchten einige andere Mitglieder der Gewerkschaftsführungen zunächst, sich u.a. durch Aufrufe zu dem von den Nazis am 1. Mai 1933 veranstalteten "Tag der Nationalen Arbeit" mit der neuen Führung zu arrangieren, um ihr persönliches Überleben bzw. das Überleben ihrer Organisationen zu sichern. Nachdem der 1. Mai 1933 als ,,Tag der nationalen Arbeit" auf dem Tempelhofer Feld wie eine riesige Propaganda- Schau inszeniert worden war, verbot man die Gewerkschaften, die an der Maifeier noch aktiv teilgenommen hatten. Die Gewerkschaften wurden bereits am 2. Mai 1933 von den Nationalsozialisten endgültig zerschlagen. Das Vermögen der Gewerkschaften wurde auf die Nazi-Massenorganisation Deutsche Arbeitsfront (DAF) übertragen und dort zunächst für das "Kraft-durch-Freude"-Programm und später direkt für die Finanzierung kriegswichtiger Produktionsanlagen eingesetzt.

DGB-Gewerkschaftsjugend in Aktion
DGB-Gewerkschaftsjugend in Aktion

Erst nach dem Sieg der alliierten Mächte über Deutschland wurde unter der Besatzungsmacht ein Wiederaufbau der Gewerkschaften vorangetrieben. Die Alliierten unterstützten dabei in ihren jeweiligen Besatzungszonen höchst unterschiedliche Konzepte.

Das insbesondere von vielen ehemaligen KZ-Insassen unter den Gewerkschaftsführern und dem ersten DGB-Vorsitzenden Hans Böckler verfolgte Konzept, alle Arbeiter und Angestellte in einer parteipolitisch nicht gebundenen Einheitsgewerkschaft zu vereinigen, die nach dem Industriegewerkschaftsprinzip in Branchenorganisationen unter einen starken Dachverband zusammengefasst werden sollten, konnte nicht vollständig umgesetzt werden. Zum einen gab es erfolgreichen Widerstand in den Branchengewerkschaften, vor allem der IG Metall, gegen einen starken Dachverband, zum anderen bildeten sich trotz aller Einheitsaufrufe berufständisch orientierte Organisationen wie der Beamtenbund neben dem 1949 gegründeten DGB neu. Ein Teil der angestellten Mitglieder im DGB spaltete sich später als DAG ab, die bis zur Gründung von Ver.di nicht dem DGB angehörte. In den 50er Jahren versuchten Teile der Adenauer-Regierung und wirtschaftsnahe Kirchenkreise außerdem, die christlich-sozialen Gewerkschafter aus dem von ihr als der SPD zu nahestehend empfundenen DGB abzuspalten. Dieser Versuch lief auch unter den CDU-Anhängern in den Gewerkschaften weitgehend ins Leere, führte aber dennoch zur Gründung des CGB, dem es bis heute jedoch nie gelang, größere Mitgliederzahlen zu erreichen.

In der Bundesrepublik waren die deutschen Gewerkschaften (insbesondere DGB, DAG und Beamtenbund) zu großen Organisationen herangewachsen, die ihre Aufgabe in erster Linie in der Vertretung der in ihnen zusammengeschlossenen Mitglieder bei Tarifverhandlungen und bei der Gesetzgebung sahen.

In der sowjetischen Besatzungszone und Großberlin bildete sich der nach Industriegewerkschaftsprinzip und zunächst ebenfalls nach dem parteiübergreifenden Einheitsgewerkschaftsprinzip organisierte FDGB. Nach Gründung der SED 1947 wurden aber umgehend Säuberungen vorgenommen. Christlich-soziale und weiterhin eigenständig sozialdemokratische Gewerkschaftsfunktionäre wurden abgesetzt und mussten in den Westen fliehen, u. a. der spätere CDU-Politiker Ernst Lemmer. In Westberlin spaltete sich daraufhin diese Richtung unter Mitnahme der meisten einfachen Gewerkschaftsmitglieder als Unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO) vom FDGB ab und vor allem aus ihr entstand später nach der DGB-Gründung der Landesbezirk des DGB in Westberlin.

Die letzten Reste der vor allem an Interessenvertretung der Beschäftigten ausgerichteteten Richtung innerhalb des FDGB wurden nach dem gescheiterten Aufstand am 17. Juni 1953 als "Kapitulanten" oder "Westagenten" ihrer Ämter enthoben. Auch diejenigen, die nach Meinung der SED nicht entschieden genug gegen den Arbeiteraufstand aufgetreten waren, u. a. der Vorsitzende der IG Bau-Holz Franz Jahn und fast alle seine Vorstandskollegen, wurden durch den FDGB ihrer Ämter enthoben. Die Säuberungen reichten bis in die Betriebsebene hinein. Der FDGB wurde damit endgültig zu einer parteigesteuerten DDR-Massenorganisation ohne innere Demokratie. Aus dieser Rolle konnte er auch 1989 nicht ausbrechen. Die Gewerkschaften als Organisationen standen keineswegs an der Spitze der Demokratiebewegung, sondern wurden von ihr ebenso wie der restliche Partei- und Staatsapparat einfach überrollt. Die schließlich von unten in den Branchenorganisationen erzwungenen Neuwahlen brachten dort zwar neue Kräfte nach vorne, der bisherige FDGB aber wurde von ihnen als letztlich nicht mehr reformierbar angesehen und nach einer Zwischenetappe durch eine Austrittswelle der Mitgliedsgewerkschaften um den Jahreswechsel 1989/1990 einfach aufgelöst. Die teilweise erneuerten Führungen der DDR-Branchengewerkschaften nahmen unverzüglich Kontakt zu den entsprechenden Branchengewerkschaften in der Bundesrepublik auf, um eine Vereinigung unter weitgehendem Fortbestand ihrer Strukturen zu erreichen. Nach einer Phase der mehr oder weniger engen Kooperation entschieden sich aber die DGB-Gewerkschaften im Einverständnis mit vielen Gewerkschaftsmitgliedern der DDR-Gewerkschaften und letztlich auch den meisten Basisfunktionären in Ostdeutschland für eine einfache Ausdehnung der westdeutschen Gewerkschaften und des DGB nach Ostdeutschland durch Aufbau neuer örtlicher bzw. regionaler DGB- und Gewerkschaftsstrukturen.

Gewerkschaften demonstrieren gegen Sparpolitik in NRW (23. März 2006)
Gewerkschaften demonstrieren gegen Sparpolitik in NRW (23. März 2006)

Die deutsche Vereinigung bescherte den westdeutschen Gewerkschaften zunächst mehrere Millionen neuer Mitglieder, von denen aber nach dem Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie viele wieder ausschieden. Die Scheinblüte und die stark gewachsenen Aufgaben durch die Aufnahme mehrerer Millionen Neumitglieder im Osten führte bei allen DGB-Gewerkschaften zu einer deutlichen Personalverstärkung, die in der Folge nach dem Wegbrechen der Mitgliederzahlen viele der damals noch 16 DGB-Gewerkschaften mit zu Fusionen mit größeren Branchenorganisationen zwang, bei der nur noch 8 Branchengewerkschaften im DGB übrig blieben: GEW, GdP, IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), IG BCE, IG Metall, NGG, TRANSNET und Ver.di (die bei ihrer Gründung auch die DAG wieder mit in den DGB einbeziehen konnte).

In der letzten Zeit müssen die deutschen Gewerkschaften mit hohen Mitgliederverlusten leben. Nur noch ca. 25 % der Arbeitnehmer sind in den DGB-Gewerkschaften gewerkschaftlich organisiert.

[Bearbeiten] Rechtsstatus

Gewerkschaften stehen als sozialpolitische Koalitionen unter dem besonderen Schutz der grundgesetzlich (Artikel 9 Abs. 3 GG) gewährleisteten Unabdingbarkeit des Rechtes auf die Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, darum sind Abreden zur Einschränkung oder Behinderung dieses Rechtes nichtig und rechtswidrig.

Manche Gewerkschaften organisieren sich jedoch als eingetragener Verein und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Dies gilt z. B. für die vor einigen Jahren aus verschiedenen Gewerkschaften neu gegründete Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Sofern sie keine eingetragenen Vereine sind, werden sie aber dennoch als "rechtsfähige" Personenvereinigung behandelt, was eine rechtliche Besonderheit ist. Sie ähneln darin besonders den deutschen Parteien.

Es gibt auch Gewerkschaften, deren Status umstritten ist. So hat die IG Metall ein "Beschlussverfahren" gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) eingeleitet mit dem Ziel, das Arbeitsgericht solle beschließen, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Die IG Metall verweist darin u.a. auf das Mächtigkeitsprinzip (Mächtigkeitsprinzip bedeutet, dass eine Gewerkschaft in der Lage sein muss, die Interessen ihrer Mitglieder mit Arbeitskampfmitteln - z. B. Streik - durchzusetzen) und spricht der CGM die Gewerkschaftseigenschaft ab. Die CGM wiederum wirft der IG Metall vor, lediglich eine lästige Konkurrenz beseitigen zu wollen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Entscheidung einen Beschluss des AG Stuttgart aufgehoben und der CGM die Gewerkschaftseigenschaft bestätigt. (AZ 4 TaBV 1 /04 vom 1. Oktober 2004) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 der CGM letztinstanzlich die Tariffähigkeit und damit die Gewerkschaftseigenschaft bestätigt.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am 1. August 2005 (16 Sa 9/06) das Urteil gefällt, dass die Christliche Gewerkschaft Deutschlands (CGD) keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist und damit nicht tariffähig ist.

[Bearbeiten] Finanzierung

Gewerkschaften finanzieren sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge. Meist beträgt der Beitrag 1 % des Bruttoverdienstes, daher der frühere Slogan: "Ein Pfennig von jeder Mark - dieser Beitrag macht uns stark".

Die Tantiemen, die gewerkschaftliche Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften in Aufsichtsräten erhalten, wenn sie von diesen Gewerkschaften in die Aufsichtsräte entsandt sind, sollen, bis auf eine Kosten-/Aufwandserstattung, der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gespendet werden.

Die korrekte Abführung diese Aufsichtsrats-Bezüge wird einmal jährlich veröffentlicht (bei der IG Metall z.B. in der Mitgliederzeitschrift "METALL"). Nicht korrekt abgeführte Aufsichtsratsbezüge werden öffentlich gerügt.

So haben die Mitglieder die Möglichkeit diese Kandidaten bei der nächsten Aufstellung zur Wahl in den Aufsichtsrat hierzu zu befragen.

Bei den anderen Gewerkschaften in Deutschland sorgen die jeweiligen Revisoren und Vertrauensleute für Ordnung.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz ist heute gut jeder vierte Beschäftigte in einer Gewerkschaft oder einem gewerkschaftsähnlichen Verband organisiert. Im westeuropäischen Vergleich ist dies eher wenig.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist die größte Arbeitnehmerorganisation der Schweiz. In ihm sind 16 Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen, die insgesamt rund 380'000 Mitglieder vertreten. Die Schweizer Gewerkschaften waren von Anfang an um die Schaffung eigener Selbsthilfe- und Sozialeinrichtungen bemüht: Zunächst Arbeitslosen- und Krankenkassen, Alters- und Unterstützungskassen, später Schulungs- und Ferien- und Sozialeinrichtungen. Von jeher gewährten die Gewerkschaften ihren Mitgliedern auch Rechtsschutz.

Mit dem Zusammenschluss der Gewerkschaften GBI, SMUV, VHTL, unia und actions zur Unia ist im Herbst 2004 die größte Gewerkschaft der Schweiz mit rund 200'000 Mitgliedern und fast 100 Sekretariaten entstanden. Die Anstellungsbedingungen von gegen einer Million Menschen sind in Gesamtarbeitsverträgen geregelt, die von der Unia ausgehandelt werden.

2002 wurde in Bern unter dem Namen Travail.Suisse eine neue Dachorganisation der Arbeitnehmenden gegründet. Urheber dieser Gründung waren die Verbände und Gewerkschaften, die vorher dem Christlichnationalen Gewerkschaftsbund der Schweiz (CNG) und der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (VSA) angeschlossen waren. Das waren von seiten des CNG die Gewerkschaft SYNA, die Christliche Gewerkschaft Service public und Dienstleistungen Schweiz transfair, die Syndicats chrétiens interprofessionnels du Valais SCIV, die Organizzazione cristiano-sociale ticinese OCST sowie der Verband der Ungarischen Christlichen Arbeitnehmer/innen der Schweiz VUCAS. Von seiten der VSA gehörten die Angestellten Schweiz, die Hotel & Gastro Union sowie der Schweizerische Verband angestellter Drogisten DROGA HELVETICA dazu. Nach der Gründung sind auch der Schweizerische Verband der Fachhochschuldozierenden FH-CH und die Association des assitants en Information Documentaire AAID zu Travail.Suisse gestossen. Diese zehn Verbände vertreten rund 170'000 Mitglieder.

Travail.Suisse ist eine Dachorganisation. Sie vertritt die Interessen der ihr angeschlossenen autonomen Arbeitnehmer/innenverbände und deren Mitglieder in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Travail.Suisse orientiert sich an den Werten der christlichen Sozialethik, den Regeln der Sozialpartnerschaft und der demokratischen Grundordnung. Travail.Suisse positioniert sich bewusst als eine parteipolitisch und konfessionell unabhängige Organisation.

[Bearbeiten] Belgien

In Belgien gibt es verschiedene Gewerkschaftsrichtungen, unter anderem Freie Gewerkschaften. Der mitgliederstärkste Gewerkschaftsbund in Belgien die Confédération des syndicats chrétiens (CSC) ist christlich-sozial orientiert. Die Confédération Générale des Syndicats Libéraux de Belgique (CGSLB) ist ein unabhängiger Gewerkschaftsbund. In Belgien existiert außerdem ein sozial-liberal orientierter Gewerkschaftsbund, nämlich die Fédération générale du travail de belgique (FGTB), der zweitgrößte Gewerkschaftsbund insgesamt. Belgien hat mit ca. 80 % der Beschäftigten einen der höchsten gewerkschaftlichen Organisationsgrade in Europa.

[Bearbeiten] Spanien

In Spanien gibt es verschiedene Gewerkschaftsbünde. Zu den größten gehören,,Comisiones Obreras", Confederación General del Trabajo und,,Union Sindical Obrera". Regionale Organisationen sind die Confederación Intersindical Galego in Galicien, die baskische demokratische ELA-STV und die baskische nationalistische Langile Abertzalen Batzordeak. Des Weiteren ist die anarcho-syndikalistische Gewerkschaft Confederación Nacional del Trabajo (CNT) eine einflussreiche Gewerkschaft, v. a. im katalanischen Raum um Barcelona.

[Bearbeiten] USA

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Die US-Gewerkschaften entstanden nicht wie die europäischen Gewerkschaften aus klassenkämpferischen Motiven, sondern waren überwiegend eine Schutzgemeinschaft gegenüber den Einwanderern und den Nichtorganisierten. Die US-Gewerkschaften des späten 19. Jahrhundert verstanden sich als Gegenentwurf zu den Unternehmenskartellen gewissermaßen als "Lohnkartelle", die im kapitalistischen System die Rolle des Anbieters von Arbeitskraft einnahmen und diese im Interesse ihrer Mitglieder möglichst teuer verkaufen wollten. In der Anfangszeit wurden US-Arbeitgeber oft erpresst und mit Gewalt gezwungen, nur Gewerkschaftsmitglieder einzustellen. Umgekehrt war die Mitgliedschaft in einer US-Gewerkschaft üblicherweise an hohe Eintrittsgebühren oder Abgabe eines Großteils des Lohnes sowie Aufnahmeprüfungen gebunden.

Die erste US-Gewerkschaft wurde am 20. August 1866 in Baltimore gegründet. Es war die National Labor Union. Ihr wichtigstes Ziel war die Einführung des Acht-Stunden-Tags.

1886 schlossen sich viele Einzelgewerkschaften zum Dachverband AFL zusammen, der rund die Hälfte der amerikanischen Arbeiter vertrat. Nach außen setzte der Verband auf die Abriegelung vor allem gegenüber der wegen der Fließbandproduktion wachsenden Schicht der ungelernten Arbeiter. 1938 spalteten sich zehn Gewerkschaften von der AFL ab und gründeten den neuen Dachverband CIO, der sich gezielt Ungelernten öffnete. Beide Verbände standen sich in den folgenden Jahrzehnten verfeindet gegenüber. Nach dem Zweiten Weltkrieg gerieten die Gewerkschaften unter Druck durch die republikanische Mehrheit im US-Parlament und den Präsidenten Eisenhower. Deshalb schlossen sich beide Verbände 1955 zusammen. Seitdem nimmt die Mitgliederschaft kontinuierlich ab. 1955 waren 34 Prozent der Arbeiter in den USA in dem neuen Dachverband organisiert. 2005 waren es nur noch 12 Prozent.

Seit dem späten 20. Jahrhundert wandeln sich die US-Gewerkschaften programmatisch immer mehr zu einer ganzheitlichen Vertretung aller Arbeitnehmer. Ihr Einfluss ist in den 1980er Jahren, wie seit Ende der 1990er Jahre der der Gewerkschaften in Deutschland, stetig zurückgegangen.

[Bearbeiten] Siehe auch

commons:Hauptseite
Commons
Commons: Gewerkschaft – Bilder, Videos und/oder Audiodateien

[Bearbeiten] Quellen

  1. http://www.aub.de/web/ww/de/pub/organisation/geschichte.htm, 19. Februar 2007, CONTENS Software GmbH
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Konkurrenz für den DGB, Nr.70, S.24, 24. März 2003

[Bearbeiten] Literatur

  • Dirk Baecker (Hrsg.): Gewerkschaften, ISBN 3936096147
  • Paul Blyton, Peter Turnbull: The Dynamics of Employee Relations. Management, Work and Organisations, 2004, ISBN 033394836X; Entwicklung und Zukunft der Gewerkschaften
  • Valérie Boillat, Bernard Degen, Elisabeth Joris, Stefan Keller, Albert Tanner, Rolf Zimmermann (Hrsg.): Vom Wert der Arbeit. Schweizer Gewerkschaften – Geschichte und Geschichten. Rotpunktverlag, Zürich 2006
  • Gary N. Chaison: Unions in America, 2005, ISBN 0761930345
  • Frank Deppe, Georg Fülberth und Jürgen Harrer (Hrsg.): Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung. Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1978.
  • Klaus Dörre, Bernd Röttger: Die erschöpfte Region. Politik und Gewerkschaften in Regionalisierungsprozessen, 2005, ISBN 3896915606
  • Tony Dundon, Derek Rollinson: Employment Relations in Non-Union Firms, 2004, ISBN 0415312469/
  • Linda Ewing: Ethical practise in a Lobor Union, in: John W. Budd: The Ethics of Human Resources and Industrial Relations, 2005, ISBN 0913447900
  • FU Berlin: Gewerkschaftshandbuch [1], 1997
  • Jochen Gollbach: Europäisierung der Gewerkschaften, 2005, ISBN 389965126X
  • Juri Hälker: Betriebsräte in Rollenkonflikten. Betriebspolitisches Denken zwischen Co-Management und Gegenmacht., 2004, Rainer Hampp Verlag, ISBN 3-87988-800-0, OnlineText im Internet.
  • Hälker, Juri/Vellay, Claudius (Hrsg.): Union Renewal. Gewerkschaften in Erneuerung. Texte aus der internationalen Gewerkschaftsforschung. Edition der Hans-Böckler-Stiftung 2006, ISBN 3865930581, Onlinetext im Internet
  • Geraldine Healy (Hrsg.), Edmund Heery (Hrsg.): The Future of Worker Representation (Future of Work), 2004, ISBN 1403917590
  • Walther Müller-Jentsch: Soziologie der Industriellen Beziehungen. Eine Einführung, 1997, Frankfurt/Main:Campus
  • Oskar Negt: Wozu noch Gewerkschaften? Eine Streitschrift. Göttingen, 2005.
  • Philip Yale Nicholson: Die Geschichte der Arbeiterbewegung in den USA, 2006, vorwaerts buch, ISBN 3-86602-980-2
  • Schroeder, Wolfgang / Weßels, Bernhard (Hrsg.): Die Gewerkschaften in Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Ein Handbuch. Opladen, 2003. ISBN 3-531-13587-2
  • Harald Weiss: US-Gewerkschaften verlieren an Einfluss in: VDI-Nachrichten vom 17. Juni 2005, Seite 4, u. a. über die Geschichte der US-Gewerkschaften.
  • Rob Sewell: In the Cause of Labour: A History of the British Trade Unions, 1792 - 2003, Well Red Publications (November 2003), ISBN-10: 1900007142, ISBN-13: 978-1900007146

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