Diskussion:Subsidiarität (Recht)
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Subsidiarität ist auch ein Begriff des Europarechts. Ich bin mir nicht schlüssig, ob wir diesen Grundsatz hier aufnehmen oder besser in Subsidiarität (Strafrecht) und Subsidiarität (Europarecht) unterte212.202.239.126]] am 5. Nov 2004, 11:18, vom Artikel hierher verschoben von JuergenL 00:48, 19. Nov 2004 (CET)
Hi, ich bin aus dem Datenschutzrecht auf diesen Begriff gestoßen. Vielleicht könnte man dieses Beispiel auch aufnehmen. Da ich aber kein Jurist bin, lasse ich da mal lieber die Finger davon ;-) Ich finde es gut, wenn für viele Rechtsgebiete Beispiele da wären, da man, wenn man aus einem bestimmten Gebiet auf diesen Begriff kommt, sich schnell wieder findet. Für uns "Teil-Juristen" sind solche Trivialitäten immer eine große Hilfe :-) Unformatierten Text hier einfügen