Suggestivfrage
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Bei einer Suggestivfrage wird der Befragte durch die Art der Frage zu einer bestimmten und gewollten Antwort provoziert.
In einer Suggestivfrage ist die Antwort recht deutlich enthalten, so z. B. bei der Frage eines Autoverkäufers an den Kunden:
- „Sie sind auch der Meinung, dass ein Auto viele PS haben sollte?“
Hier ist die Antwort bereits recht deutlich in der Frage enthalten.
Dagegen wäre eine normale Frage:
- „Sind Sie der Meinung, dass ein Auto viele PS haben sollte?“
Andere Möglichkeiten der Fragestellung sind:
- „Sind Sie nicht der Meinung, dass ein Auto viele PS haben sollte?“ (Ein Doch wird erwartet).
- „Sind Sie etwa der Meinung, dass ein Auto viele PS haben sollte?“ (Ein Nein wird erwartet).
Im deutschen und amerikanischen Rechtssystem sind Suggestivfragen nicht gerne gesehen, da diese den Zeugen, der vernommen wird, in unzulässiger Art und Weise in der Formulierung seiner Antwort manipulieren. Auf eine Suggestivfrage folgt demnach i.d.R. ein Einspruch, der Fragende wird gezwungen, die Frage zurückzunehmen oder anders zu formulieren.