Diskussion:Testament
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[Bearbeiten] Fiskus als Erbe
Kann der Fiskus durch ein Testament als Erbe bestimmt werden? --84.61.36.26 15:32, 12. Feb 2006 (CET)
Wenn man unter Fiskus ein Bundesland oder die Bundesrepublik Deutschland versteht, kann er natürlich als Erbe bestimmt werden, da es sich dabei jeweils um eine juristische Person handelt.
[Bearbeiten] Öffentliches Testament und Erbschein
Der bisherige Text verweist auf § 5 AGB-Banken und verbindet dies mit dem Hinweis, dass auch dann, wenn ein öffentliches Testament vorliegt, ein Erbschein notwendig ist. Dies stimmt in der Praxis nicht. Mir sind - nach jahrelanger Tätigkeit in diesem Bereich - nur absolute Ausnahmefälle bekannt, in denen Banken bei Vorliegen eines öffentlichen Testaments einen Erbschein verlangen. Es ist ohnehin zweifelhaft, ob § 5 AGB-Banken wirksam ist. Die entsprechende Passage habe ich daher leicht geändert.--PH2005 22:27, 12. Feb 2006 (CET)
Hallo, warum steht beim öffentlichen Testament jetzt etwas zu Anwaltskosten? Anwälte dürfen wohl kaum beurkunden. Und warum die irreführenden Angaben, ein Erbschein sei dennoch notwendig? --PH2005 09:16, 18. Feb 2006 (CET)
[Bearbeiten] Eigenhändiges Testament
Im letzten Satz steht: Die häufigsten Gründe für Unwirksamkeit sind: ... Undatiert, ..., während der zweite Sazt meint: Dabei sollen Zeit und Ort der Errichtung des Testaments angegeben werden. Müsste da nicht statt sollen ein müssen stehen, da offenbar die Datumsangabe eine Voraussetzung für die Gültigkeit ist? --TheRunnerUp 07:47, 21. Jun 2006 (CEST)
- Beide Sätze sind richtig. Das fehlende Datum macht das eigenhändige Testament nicht ungültig, oft aber unwirksam, weil bei mehreren letztwilligen Verfügungen nicht festgestellt werden kann, welche zuletzt verfasst worden ist und den letzten Willen des Erblassers wiedergibt. --Andrsvoss 23:16, 22. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Urheberrecht
Können Testamente urheberrechtlich geschützt sein? --84.61.16.126 22:01, 20. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Gründe für Unwirksamkeit
Den Satzteil
- ...(etwa fehlende Berücksichtigung des Pflichtteils...
verstehe ich nicht. Wieso kann die fehlende Berücksichtigung des Pflichtteils ein Testament unwirksam sein. Für den Anspruch auf ein Pflichtteil ist doch gerade Voraussetzung, dass ein Pflichtteilsberechtigter durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden ist. Wer also Pflichtteilsberechtigte hat und testiert: „Mein Alleinerbe ist der xyz Verein. Ort, Datum, Unterschrift“ errichtet doch ein wirksames Testament - oder nicht? --Andrsvoss 09:27, 14. Aug 2006 (CEST)
- Damit ist § 2306 BGB gemeint. Den zu übersehen, ist fatal! Mir ist die Rubrik Testament viel zu notarlastig formuliert. Es gibt in jedem Einzelfall - hier oder da - gute Gründen, und/oder wegen eines Testaments zu einem Rechtsanwalt oder einem Notar zu gehen. Aber so einseitig formuliertt, wie es in Wikipedia steht, stimmt es bestimmt nicht. Das muss sich ändern, wenn es eine neutrale Darstellung sein soll. --Martin67 09:47, 14. Aug 2006 (CEST)
Ein Verstoß gegen § 2306 BGB, also die Zuwendung eines Erbteilsder kleiner/gleich dem Pflichtteil, bei dem dieser Erbe durch Auflagen etc. noch weiter beschränkt werden soll, macht aber das Testmanet nicht unwirksam, sondern führt nur dazu, dass die zusätzliche Belastung kraft Gesetzes wegfällt. Mit der Wirksamkeit des Testaments hat das nichts zu tun. --Andrsvoss 13:37, 14. Aug 2006 (CEST)
- Der unbeabsichtigte Verstoß gegen § 2306 BGB kann dazu führen, dass der Wille des Erblassers in sein Gegenteil verkehrt wird, da die Beschwerung "als nicht angeordnet gilt". Ob dies "technisch gesehen" ein Fall der Teilunwirksamkeit ist, weiß ich nicht genau, es läuft aber auf das Gleiche hinaus.
- Zur Anmerkung von Martin67: Notarlastigkeit kann ich nicht erkennen. Ich finde in dem Artikel auch nichts, was Deiner Aussage widerspricht, im Einzelfall solle man zum Notar/Anwalt gehen. Die Angaben im Artikel stimmen jedenfalls, also warum ist er nicht neutral? Einen Verstoß gegen die Grundsätze des NPOV erkenne ich jedenfalls nicht. Gruß, --PH2005 16:10, 14. Aug 2006 (CEST)