Diskussion:Tierschutzgesetz (Deutschland)
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Hallo Simplicius! Da hast du ja eine Menge weggelöscht! Und was geblieben ist, das ist so nicht korrekt. Der Qualzuchtverbotsparagraph (was ein schönes deutsches Wort!) IST §11b. Das ist nicht der §17. Dort gehts um Tierquälerei. Mit dem §17 kann man wohl auch einem Qualzüchter noch zusätzlich eines auf die Mütze geben, aber für den ist eben der §11b einschlägig. Und welchen Grund gibt es, die ganzen Ausführungen zur Qualzuchtproblematik wegzuschmeißen? --Harald Wehner 6. Jul 2005 17:07 (CEST)