Transportverpackung
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Transportverpackungen nach § 3 der Verpackungsverordnung sind Verpackungen, die Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Händler (Großhandel, Einzelhandel) oder bis zum Endverbraucher dienen.
- Hauptziele der Transportverpackung bestehen in der Schutzfunktion der Ware und der Kostenminimierung bei gegebenem Produktschutz.
- Nebenziele sind das Handling und eine bequeme Entsorgung, sowie Eignung für Retouren und die Schonung von Ressourcen (kein Missverhältnis von Verpackung zur Ware).
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verpackungsverordnung zählen Fässer, Kanister, Kisten, Säcke einschließlich Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen zu Transportverpackungen.
Beispiele für Transportverpackungen sind:
- Pappepaletten und Folien als Verpackung für Getränkedosen
- Kisten für Investitionsgüter, wie z. B. Maschinen, Motoren etc.
- Schachteln und Folien, die als Verpackungsmaterial für Möbel dienen
- Schachteln, in denen eine größere Stückzahl einer Ware zusammengefasst wird, wie z. B. Zahnpastatuben, Konserven.
Laut Verpackungsverordnung sind die Hersteller ab 1. Dezember 1991 zur Rücknahme der Verpackungen verpflichtet, die einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden müssen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Transport-Informations-Service Fachinformationen rund um das Thema Verpackung