Umschulung
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Unter einer Umschulung versteht man das Erlernen eines neuen Berufs oder einer neuen Qualifikation. Sie ist also eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann.
Eine Umschulung wird dem Bereich der beruflichen Weiterbildung zugeordnet, damit also der Erwachsenen- und Weiterbildung.
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[Bearbeiten] Hintergrund
Auf dem Arbeitsmarkt ergeben sich im ständigen Strukturwandel einen sich verändernden Bedarf und andere Anforderungen an die Ausbildung der benötigten Arbeitnehmer.
In Deutschland werden Umschulungen häufig von der öffentlichen Hand, meistens der Bundesagentur für Arbeit, manchmal auch der Bundeswehr, oder als Reha-Leistung finanziert.
Umschüler fließen während der Dauer ihrer Maßnahme nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik des Staates ein. Für einige Umschüler ergibt sich danach auch tatsächlich die Reintegration ins Berufsleben. So ergeben sich für beide Seiten Vorteile.
[Bearbeiten] Gründe
Die Motivation, eine Ausbildung bzw. Umschulung zu machen, kann verschiedene Gründe haben: Man war sehr lange krank oder aus anderen Gründen lange arbeitslos und ist aus dem Beruf draußen. Vielleicht gibt es für den alten Beruf nicht mehr genügend Nachfrage oder der alte Beruf lag einem auch einfach nicht mehr.
Da gibt es auch die Studierenden, bei denen es im Studium nicht geklappt hat, oder die Frauen, die aufgrund ihrer Kinder eine Ausbildung abgebrochen haben. In diesen Fällen, in denen jemand vorher noch keinen Beruf erlernt hat, spricht man nicht von Umschulung, sondern ggf. von einer Ausbildung (so wird dieses auch im Lebenslauf und bei den Bewerbungen bezeichnet).
Ziel der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme ist die Möglichkeit, im Erwerbsleben dauerhaft und qualifiziert tätig sein zu können.
[Bearbeiten] Ausbildungsorte und -angebote
Die Bundesagentur für Arbeit bietet in einer zentralen Datenbank Kursnet [1] eine Vielzahl von geförderten Maßnahmen an. Regionale Weiterbildungsdatenbanken (wie z. B. Berlin/Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)ergänzen diese Angebote. In vielen Zeitungen finden sich an jedem Wochenende Angebote von zahllosen Bildungsinstituten, die Kurse für Umschüler anbieten. Als weiteres Beispiel seien die bundesweit 27 Berufsförderungswerk|Berufsförderungswerke (BFW) mit 15.000 Ausbildungsplätzen genannt. Beim regionalen Arbeitsamt gibt es in der Regel Informationmaterialien von den örtlichen Bildungseinrichtungen. Diese Institute leben hauptsächlich vom Haushalt der Bundesagentur für Arbeit und anderen Töpfen der öffentlichen Hand - ein Milliardenbudget.
Eine sehr gute Informationsquelle für viele Berufe ist die Datenbank Berufenet [2].
Umschulungen dauern 9 Monate bis 2 Jahre in Kursen von 15 bis 20 Teilnehmern und umfassen in der Regel auch ein Praktikum von einigen Monaten Länge. Dabei muss man unterscheiden: zu einer Berufsausbildung gehören eine gesetzliche Definition des Berufsbildes, eine Dauer von 2 Jahren und eine IHK-Abschlussprüfung; bei kürzeren Lehrgängen handelt es sich lediglich um einen fachlichen Schwerpunkt, den man erlernt.
Ein kürzerer Lehrgang kann Vorteile haben, aber mindestens einen ersten Berufsabschluss sollte ein Arbeitnehmer in seinem Leben erreicht haben.
[Bearbeiten] Finanzierung
Der Bildungsträger (gemeint ist das Institut) und die entsprechende "Maßnahme" (so heißt der Lehrgang) müssen vom Arbeitsamt als förderungswürdig anerkannt sein.
Der Teilnehmer muss ebenfalls förderwürdig sein. Über den sogenannten Bildungsgutschein werden diese Maßnahmen von Arbeitsagenturen und den Jobcentern finanziert. Früher richtete sich das zum Teil auch nach Region und Stadtteil des Wohnsitzes. Heute ist ein Wohnsitzwechsel nur noch ratsam, wenn das Budget des örtlichen Arbeitsamtes definitiv verbraucht ist.
Die Kosten des Kurses übernimmt in der Regel ein Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter oder der Rentenversicherungsträger). Diese Kosten betragen in der Regel 10.000 bis 20.000 Euro. Diese Kosten wirken hoch - sind aber gering im Vergleich zu den staatlichen Unterhaltskosten für einen jahrelang nicht erwerbstätigen Arbeitnehmer!
Die Fragen Unterhalt, Krankenversicherung, Fahrtkosten und gegebenenfalls Unterbringungskosten (wenn Schulungsort oder Praktikumsstelle weit auswärts liegen) des Teilnehmers laufen über Arbeitsamt (z.B. Europäischer Sozialfonds, kurz ESF) oder über das Sozialamt. Diese Kosten sind ähnlich hoch wie die des Kurses.
Eine Teilnahme am Kurs ist eigentlich nur dann sinnvoll, wenn die Finanzierungen sowohl für den Kurs als auch für den Unterhalt gesichert sind.
[Bearbeiten] Sozialversicherungspflicht und Arbeitslosengeld
Bei betrieblichen Umschulungen sind durch die Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in Höhe von derzeit (2006) monatlich 1,59€ abzuführen (hinsichtlich Verfahren und Höhe siehe den Artikel in den Weblinks).
Daraus resultieren, nach Ende der Umschulungsmaßnahme neue Arbeitslosengeld I-Ansprüche des Umschülers. Häufig kennen sich weder die Arbeitgeber noch die Krankenkassen, an die die Beiträge abgeführt werden müssen und letztlich auch nicht die Arbeitsagenturen aus.
Der Umschüler erlangt den Arbeitslosengeld I-Anspruch (360 Tage) jedoch auch, wenn sein Arbeitsgeber keine Beiträge abgeführt hat.
[Bearbeiten] Eigenverantwortung
Man sollte sich das Institut vorher sehr gut anschauen (wie kompetent und qualifiziert wirken die Mitarbeiter des Institutes, wie glücklich sind die Teilnehmer, wie sehen die Räume aus, welche Hardware und Ausstattung gibt es, können zusätzliche Zertifikate erworben werden (MCSE, LCCI usw.).
Gegenüber dem Arbeitsamt muss man sehr beharrlich sein. Zusagen entpuppen sich als Absagen, aus Absagen werden plötzlich Zusagen. Und bewilligte Mittel (gleich Gelder) für den Lebensunterhalt kommen monatelang nicht an, wenn man nicht nachhakt.
In der Maßnahme muss man schon 6 Monate vor Praktikumsbeginn mit den Bewerbungen um einen Praktikumsplatz beginnen. An seinen Bewerbungsmappen sollte man hart arbeiten und den Rat Dritter in Anspruch nehmen.
Vorteilhaft für ein Praktikum sind namhafte Unternehmen und insbesondere die, welch auch verantwortungsvollere Tätigkeiten zu bieten haben. Die Möglichkeit, Gelerntes umsetzen zu können, ist sehr wichtig.
Für die Interessenten ist es wichtig, sich die eigenen Fähigkeiten und Neigungen zu besinnen und zu überlegen, in welchen Branchen die eigene berufliche Perspektive liegen könnte.
Hinsichtlich der Schulungen ist es erforderlich, wieder Freude am Lernen zu entwickeln und Prüfungen auch als einen Anreiz und Herausforderung sehen (das Heimspiel des Lieblingsvereins findet man ja auch spannend).
Umschulungen sind eine Chance, aber man muss was aus ihnen machen. Ein positives Gefühl kommt nicht sofort und ist verletzlich.
[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch III (SGB III) (Arbeitsförderungsreformgesetz)
- Berufsbildungsgesetz (BBIG)
- ESF-Verordnung (Europäischer Sozialfonds)
[Bearbeiten] Weblinks
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