Uniform (Polizei)
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Die Polizeiuniformen sind die Uniformen der Polizeivollzugsbeamten (Deutschland) bzw. der Organe der Exekutive in Österreich
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Deutschland
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Kaiserreich und Weimarer Republik
Die Ausgehuniformen waren hellgrün mit schwarzen Schaftstiefeln (oft als Knobelbecher bezeichnet) und hellgrünen Schirmmützen. Zum Dienstanzug wurden dunkelgraue, fast schwarze Tschakos statt der Schirmmützen getragen. Die Uniformjacken (Röcke) besaßen hohe, geschlossene Kragen mit Kragenspiegel. Dienstgradabzeichen wurden auf Schulterklappen getragen.
[Bearbeiten] Uniformen im Nationalsozialismus
Die Uniformen der Polizei wurden dem generellen Erscheinungsbild des zentralistisch organisierten Staates nach und nach angeglichen (hellgrün und feldgrau), so dass (gewollt) eine hohe Ähnlichkeit mit Militäruniformen entstand.
[Bearbeiten] Nachkriegszeit
Wegen des Materialmangels wurden die Uniform („Waffenröcke“) der Polizisten gekürzt und die Kragenspiegel entfernt. Die hellgrüne Uniform wurde in der britischen Zone dunkelblau umgefärbt. Diese Farbe war oftmals nicht wasserfest und sorgte dafür, dass jeder deutsche Polizist in der britischen Zone, der buchstäblich im Regen stand, blaue Pfützen hinterließ wo er sich befand.
[Bearbeiten] Bundesrepublik
Nachdem seit den 1970ern die Uniformen und Fahrzeuge der Landespolizeien in der Bundesrepublik Deutschland grün und beige waren, haben Hamburg 2004/2005, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen 2006 damit angefangen, ihre Landespolizeien auf dunkelblaue Uniformen umzustellen. Ebenso wollen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hessen (01.01.2008) und Rheinland-Pfalz, sowie (langfristig) Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auf neue, blaue Uniformen umstellen oder führen schon Trageversuche durch.
Hinter dem Farbwechsel der Polizeifarbe von Grün auf Blau verbirgt sich der europäische Gedanke, Polizeien innereuropäisch einheitlicher auftreten zu lassen. Auch wenn die Direktive dazu noch nicht verabschiedet wurde, die beteiligten Unterhändler im für die innereuropäische Polizeiarbeit zuständigen Ausschuss am Europäischen Parlament haben sich schon 1998 auf Blau geeinigt. Frankreich und Italien wollten nicht von (Dunkel-)blau lassen, Deutschland wechselte lieber auf Blau als auf das von Großbritannien favorisierte Rotorange. Zudem kam Blau im Jahr 1998 in den meisten EU-Mitgliedsstaaten bereits in der einen oder anderen Form und Helligkeit als Farbe an Streifenwagen vor.
Da die o.a. Direktive noch diskutiert wird, ist noch keine europäische Nation zu einer Farbumstellung verpflichtet.
Die Uniformen der Landespolizeien und der Bundespolizei sind grundsätzlich gleich gestaltet. Ausnahme: Polizei Hamburg, mittlerweile auch in großen Teilen von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Bremen. Hier ist der Wechsel von der grünen zur blauen Uniform bereits vollzogen oder findet gerade statt. Bei den Uniformen gibt es vereinzelt kleinere Unterschiede in der jeweiligen Ausgestaltung der Kleidungsstücke.
Die Bundespolizei hatte Ende 2005 mit der Umstellung auf die neue blaue Polizeiuniform begonnen. Die Austeilung der blauen Alltagsdienstbekleidung begann im Frühjahr 2006. Hier werden allerdings in Zukunft hellblaue (Paris-blue), statt wie bei den Landespolizeien dunkelblaue Oberhemden getragen. Des Weiteren erhält die Bundespolizei runde, statt wie in Hamburg und Niedersachsen eckige (8-Point), Schirmmützen sowie ein neugestaltetes Ärmelabzeichen.
Die Polizei Hamburg war die erste Landespolizei, die die neue blaue Uniform wieder eingeführt hatte. Dort gab es nach dem zweiten Weltkrieg zunächst blaue Uniformen, welche auf den Uniformen englischer Polizeiverbände basierte. 1972 wurde im Zuge der Reform der Polizeien die grüne/bambusfarbene Uniformen bundesweit eingeführt. Momentan stellen vornehmlich nur die norddeutschen Bundesländer und die Bundespolizei auf blaue Uniformen um. Damit verbunden ist auch eine farbliche Umgestaltung der Polizeifahrzeuge.
Bei fast allen Oberbekleidungen ist auf dem linken Oberarm das Hoheitsabzeichen mit der Aufschrift "Polizei" angebracht. Bei alten Pullovern ist dies manchmal auch auf der linken Brustseite zu finden. Die neuen blauen Uniformen tragen das Hoheitsabzeichen teilweise auf beiden Oberarmen.
[Bearbeiten] Schutzpolizei
Die bekannteste Uniform der Polizei ist die des Polizisten im Streifendienst. Diese besteht in den meisten Bundesländern noch aus einer hellbraunen Hose, einem bambusfarbenen Hemd und aus einer dazugehörigen Jacke und einer Kopfbedeckung, wobei eine Abkehr von diesem Farbschema geplant ist (Blautöne). Auf den Schultern der Hemden, Blusen, Jacken und manchen Pullovern sind Schulterklappen angebracht. Entworfen wurde diese 1976 eingeführte Uniform von Designer Heinz Oestergaard. Dies war das erste Mal, dass die deutschen Landespolizeien ein einheitliches Erscheinungsbild vorwiesen. Hamburg hat in den 2000er Jahren blaue Uniformen eingeführt, die von privaten Sponsoren finanziert wurden. In den meisten Ländern Europas werden blaue Polizeiuniformen getragen, daher soll dieser Schritt zu einer vereinheitlichten optischen Präsenz der Polizei führen.
[Bearbeiten] Hose
Stoffhose oder khakifarbene Jeans, seit Kurzem sind auch Cargohosen verbreitet. Daneben gibt es grüne Einsatzhosen zum grünen Einsatzanzug. Seltener ist die Kombination mit dem Bambushemd und der grünen Einsatzhose. Bei Einsatzanzügen ist die Hose immer dunkelgrün. Zu jeder Hose gehört zumindest ein normaler Gürtel. Im Außendienst wird entweder ein lederner Leibriemen oder ein Einsatzgürtel mit Ausrüstungsgegenständen (z.B. Handfesseln, Pistole, Ersatzmagazin) getragen. Spezialeinheiten tragen Einsatzanzüge in tiefblau oder schwarz (Spezialeinsatzkommando). In Baden-Württemberg ist die Farbe der Anzüge des Spezialeinsatzkommandos und der Bereitschaftspolizei dunkelgrün. Die Farbe der Overalls der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFHu) der Bundespolizei änderte sich von steingrau über anthrazit zu tiefblau (seit Juni 2006) [1].
[Bearbeiten] Oberbekleidung
Oberbekleidungen sind Jacken, Tuchröcke, Mäntel, Pullover und Blusen bzw. Hemden. An der rechten Brusttasche der Hemden, Blusen und Jacken werden in den meisten Bundesländern Verbandsabzeichen getragen.
[Bearbeiten] Hemd/Bluse
Hemden bzw. Blusen, gibt es in einer Ausführung mit kurzen oder langen Ärmeln. Das langärmlige Hemd wird grundsätzlich mit grüner Krawatte getragen. Auf den Schultern der Hemden, Blusen, Jacken und manchen Pullovern sind Schulterklappen angebracht. Zu besonderen Anlässen wird ein weißes Hemd getragen.
[Bearbeiten] Pullover
In der kalten Jahreszeit wird als Oberbekleidung auch ein grüner oder beigefarbener Pullover getragen. Diese gibt es in verschiedensten Ausführungen, z. B. als Rollkragenpullover, als Strickjacke oder als normaler Pullover mit aufgenähten Taschen. Bei der Bayerischen Polizei gibt es seit 2006 einen dunkelgrünen Strickpullover mit Reißverschluss sowie einen bambusfarbenen Rollkragenpullover zum unterziehen.
[Bearbeiten] Jacke
Entsprechend der unterschiedlichen Einsatzanforderungen werden verschiedene Jacken getragen. Als Wetterschutz dienen grüne Parkas, daneben stehen grüne Blousons oder schwarze Lederjacken für wärmere Witterung zur Verfügung. Gelb-reflektierende Parkas (Verkehrsmäntel) werden für den Verkehrsdienst (z. B. auf der Autobahn) verwendet.
[Bearbeiten] Kopfbedeckung
Die Standard-Kopfbedeckung ist eine (meist) textile grasgüne Mütze mit einem schmalen schwarzen Schirm, dem Polizeistern sowie zum Teil mit einer Kokarde unter dem Stern. Es sind sowohl grüne als auch weiße Dienstmützen in Gebrauch. Die grüne Dienstmütze ist Standard. Die weiße Dienstmütze wird vor allem bei Fußstreifen und im Verkehrsdienst verwendet. In geschlossenen Einheiten wird ein Barett getragen (grün, weiß oder schwarz). In Baden-Württemberg und Bayern führen Motoradstreifen ein weißes Barett mit, das sie tragen, wenn sie keinen Helm tragen (z.B. bei der Unfallaufnahme). In Bayern wird im alpinen Bereich die Bergmütze getragen. In Hamburg und Niedersachsen ist die Dienstmütze dunkelblau und vieleckig (US-amerikanischer Stil).
[Bearbeiten] Bereitschaftspolizei
Die Beamten der Bereitschaftspolizei tragen im geschlossenen Einsatz einen komplett grünen Einsatzanzug. Dieser wird mit einem grünen oder schwarzen Barett kombiniert. Bis vor einigen Jahren war anstelle des Baretts eine grüne Bergmütze vorgesehen. In einigen Bundesländern (z.B. Hamburg, Niedersachsen) wird statt des Baretts bei den einzelnen Einheiten auch ein schwarzes Baseball-Cap mit dem Polizeistern und der Aufschrift "Polizei" getragen.
[Bearbeiten] Wasserschutzpolizei
Die Uniformen der Wasserschutzpolizeien sind entsprechend der Marinetradition schon immer in einem Dunkelblau gehalten, dabei sind weiße Hemden Standard.
[Bearbeiten] Sonderkleidung
Wenn eine erhöhte Warnwirkung oder eine erhöhte Sichtbarkeit der Polizeibeamten nötig ist, tragen diese eine Warnweste oder andere Warnkleidung mit retroreflektierenden Streifen und Beschriftung (z. B. Polizei, Einsatzleiter, Pressebetreuer). Die Westen gibt es in verschiedenen Farben, am weitesten verbreitet ist gelb und orange.
[Bearbeiten] Österreich
Gemäß der Uniformtrageverordnung (UTV) des Bundesministeriums für Inneres sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Bundespolizei, Flugpolizei, EKO Cobra, Rechtskundiger Dienst der Sicherheitsbehörden, Stadtpolizei) verpflichtet, im Dienst Uniform zu tragen. Für bestimmte Beamtengruppen, insbesondere jene, welche kriminalpolizeilichen Dienst versehen, bestehen dahingehend natürlich Ausnahmen.
Soweit nicht anders angegeben sind alle Uniformsorten im selben, dunkelblauen Ton gehalten.
Im folgenden werden nur mehr die neuen, blauen Uniformsorten behandelt, da die alten Uniformen der Bundesgendarmerie und des Bundessicherheitswachekorps ab 1. Jänner 2008 nicht mehr getragen werden dürfen. Regelungen für das Tragen der Uniform durch Angehörige des Rechtskundigen Dienstes (Polizeijuristen) der Sicherheitsbehörden und durch Angehörige des EKO Cobra existieren dzt. nur in veralteten Uniformierungsvorschriften bzw. nur sehr lückenhaft. Regelungen für diese Bereiche sind in Ausarbeitung.
[Bearbeiten] Wachkörper Bundespolizei
[Bearbeiten] Einsatzuniform
[Bearbeiten] Hose
Bei der im regulären Dienst verwendeten Mehrzweckhose handelt es sich um eine Mischfaserhose. Im Oberschenkelbereich befinden sich Außentaschen mit Klettverschluss, die beiden Gesäßtaschen sind mit Reißverschlüssen verschlossen. An den Seiten der Hosenbeine befinden je zwei silberfärbige, nicht reflektierende Streifen. Der Inhaber der Verwendungsbezeichnung General trägt auf der Uniformhose statt der silbernen Seitenstreifen rote Lampassen.
[Bearbeiten] Hemd/Bluse
Das langärmelige Uniformhemd bzw. die Uniformbluse, aus Baumwolle gefertigt, wird im regulären Dienst getragen. Bei heißer Witterung ist das Tragen des kurzärmeligen, weißen Hemdes gestattet. Das Tragen der Krawatte ist zum langärmigen Hemd ist erlaubt, jedoch nicht vorgeschrieben.
[Bearbeiten] Pullover
Bei kalter Witterung kann anstatt des Uniformhemdes ein blauer Rollkragenpullover getragen werden. Weiters ist auch ein blauer Wollpullover vorhanden, welcher sowohl über dem Uniformhemd alls auch über dem Rollkragenpullover getragen werden kann. Im Außendienst ist das Tragen der Pullover als oberste Bekleidungsschicht, außer in Fahrzeugen, nicht gestattet.
[Bearbeiten] Jacke
Den Polizisten stehen zwei verschiedene Jackenarten zur Verfügung. Zum einen die sogenannte Mehrzweckjacke, welche mit vielen Außentaschen ausgestattet ist und vornehmlich im regulären Außendienst getragen wird. Sie besitzt ein einzippbares Innenfutter und einen aufknöpfbaren Fleecekragen für kalte Witterung und eine aufknöpfbare Regenkapuze. Die sogenannte Einsatzjacke ist eine etwas enger und kürzer geschnittene sowie mit weniger Außentaschen ausgestattete Jacke, welche vor allem im ordnungspolizeilichen Bereich eingesetzt wird. Beide Jacken bestehen aus Funktionsmaterial (Gore-Tex). Für den Verkehrsdienst ist ein signalgelber Überwurf vorgesehen.
[Bearbeiten] Kopfbedeckung
Im regulären Dienst wird die Tellerkappe weiß getragen. Bei ordnungspolizeilichen Anlässen wird ein blaues Barett getragen. Abweichend davon haben bestimmte Einheiten Baretts in verschiedenen Farben. Von den Einsatzeinheiten wird ein schwarzes, von der EE Wega ein dunkelrotes und von den Diensthundeführern ein hellgrünes Barett getragen.
[Bearbeiten] Repräsentationsuniform
Die Anschaffung der Repräsentationsuniform ist dzt. nur für Dienstführende Beamte in Kommandantenfunktion (sowie Stellvertreter) und Leitende Beamte verpflichtend. Es gibt Bestrebungen, dies zu ändern.
[Bearbeiten] Hose
Im Unterschied zur Einsatzuniform befinden sich auf der Hose der Repräsentationsuniform keine Schenkeltaschen. Auch hier trägt der Inhaber der Verwendungsbezeichnung General auf der Uniformhose statt der silbernen Seitenstreifen rote Lampassen.
[Bearbeiten] Hemd
Es handelt sich um dasselbe Hemd wie bei der Einsatzuniform. Es ist jedoch untersagt, das kurzärmelige weiße Hemd zur Repräsentationsuniform zu tragen. Die Verwendung der Krawatte ist vorgeschrieben.
[Bearbeiten] Sakko/Blazer
Als Uniform für festliche Anlässe trägt man zur Repräsentationuniform anstatt einer Jacke ein Sakko, Damen tragen einen optisch ähnlichen Blazer. Es handelt sich dabei um Modelle mit einer hochgeschlossenen Kragenvariante, jedoch nicht um einen Stehkragen, wie er bei historischen österreichischen Uniformen anzutreffen ist. Auf den Kragenflügeln befinden sich die gestickten, rautenförmigen Distinktionen. Dienstführende Exekutivbedienstete führen auf der linken Schulter eine silberne Funktionsspange, Leitende EB eine goldene.
[Bearbeiten] Mantel
Für Tage mit kalter Witterung trägt man zur Repräsentationsuniform einen Uniformmantel mit einzippbarem Innenfutter.
[Bearbeiten] Kopfbedeckung
Zur Repräsentationsuniform wird die Tellerkappe blau getragen. Träger der Verwendungsbezeichnungen Brigadier, Generalmajor und General führen auf ihren Kappenschirmen einen goldgestickten Rand.
[Bearbeiten] Sonstiges
Die Uniformen und Uniformteile von Polizisten sind in Österreich in der Uniformschutzverordnung (USV) unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist nicht erlaubt, außer für szenische Zwecke (z.B. Filmaufnahmen) an einem öffentlichen Ort eine solche Uniform oder Uniformteile (Abzeichen, Distinktionen und dergleichen) zu tragen. Wer dem zuwiderhandelt, kann eine Strafe von bis zu € 360 oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen erhalten. Allerdings sind der dzt. gesetzlich gültigen Form der Verordnung nur die alten grünen und grauen Uniformen des Bundessicherheitswachekorps, der Bundesgendarmerie und der Flugpolizei geschützt, da nur diese als Bildteil der Verordnung angefügt wurden. Daher besteht kein rechtlich verbindlicher Schutz der neuen blauen Uniformsorten, solange diese nicht im Bildteil ergänzt wurden.
[Bearbeiten] Weblinks
Deutschland
- Geschichte der Deutschen Polizeiuniform
- Sammlungen von Polizeiuniformen im Polizeiposten Dettenhausen
- www.seitengewehr.de - Bilder und Quellen zur deutschen Polizeigeschichte bis 1945
Österreich
- Uniformierungsvorschrift der Bundespolizei
- Uniformschutzverordnung, noch mit alten Uniformteilen
- Offizielle Österreichische Bundespolizei Webseite
Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Geschichte, Bilder, internationaler Vergleich, USK, SEK, Sonderkleidung usw.; Regelungen für die einheitliche Bekleidung
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