Uniform
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Als Uniform (umgangssprachlich Kluft, in Österreich Wichs) bezeichnet man eine in Trageweise, Schnitt, Farbe und Textilie gleichartige Dienstkleidung von staatlichen Dienstkräften oder Hilfsdiensten, um optisch einheitlich (lateinisch-französisch: uniform) in der Öffentlichkeit aufzutreten.
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[Bearbeiten] Bedeutung
Die Uniform symbolisiert die Funktion ihres Trägers und/oder dessen Zugehörigkeit zu einem Verband und zu einer Organisation (Bekleidung, Abzeichen, Flagge u.a.). Durch das Tragen der Uniform soll das Individuum seinen Beruf oder seine Aufgabe verkörpern und seine Aufgabe als Funktionsträger besonders in den Vordergrund stellen. Mit dem Tragen der Uniform wird auch der Korpsgeist der Uniformträger ausgebildet und gefestigt.
Uniformen sind entweder vorgeschrieben (z. B. im öffentlichen Dienst) oder üblich. Soldaten, Angehörige von Hilfsdiensten sowie Polizeivollzugsbeamte im Auslandseinsatz sind zudem aufgrund des Völkerrechts verpflichtet, Uniformen (mit Hoheitsabzeichen) zu tragen.
Uniformen werden bei der Arbeitsverrichtung (Dienstuniform/Arbeitskleidung) und bei bestimmten Anlässen getragen, z. B. bei Zeremonien. Beim Militär handelt es sich um komplexe Gebilde mit sehr variantenreichen Ausführungen, Trageweisen und Bezeichnungen (z. B. Kampfanzug).
[Bearbeiten] Geschichte
Die ersten Vorläufer der Uniformen, die Trachten, waren in der Antike im Militär üblich, hier vor allem bei den Römern. Mit dem Untergang des Römischen Reiches verschwanden diese Frühformen der Uniform. Im Frühmittelalter trugen Soldaten bei Feldzügen in Mitteleuropa die Fahne mit dem Wappen ihres Landesherrn voran und machten sich so als feindliche Kampfeinheit erkennbar. Nur die Leibwachen der Herrscher, Ordensritter und Stadtgarden trugen eine einheitliche Kleidung. Bereits 1309 wurde aber die Bezeichnung vestitura uniformis (lat.: „einheitliche Kleidung“) für die vierhundert Ritter gebraucht, die Herzog Friedrich von Österreich nach Speyer begleiteten. Mit dem Aufkommen der Söldnerheere des 15./16. Jahrhunderts kamen häufig einheitliche Unterscheidungsmerkmale auf und setzten sich im Dreißigjährigen Krieg mit einer einigermaßen einheitlichen Kleidung fort. Mit der Bildung der stehenden Heere und der Verbesserung der Produktionsmöglichkeiten der Textilmanufakturen setzte sich von der Mitte des 17. Jahrhundert bis in das 18. Jahrhundert die Uniformierung fort. Um 1720 waren fast alle europäischen Armeen uniformiert. Aus dieser Zeit stammen die typischen Grundfarben der Uniformen:
- Großbritannien - rot
- Frankreich - grau, später weiß, noch später blau
- Russland - grün
- Preußen - dunkelblau, schwarz
- Österreich - grau / weiß
- Bayern hellblau, dunkelgrün
Dabei lässt sich folgende Regelmäßigkeit feststellen: Die Armeen protestantischer Staaten (Preußen, Schweden, Dänemark) trugen blaue Röcke, die Armeen katholischer Staaten graue / weiße (Frankreich, Österreich) bzw. gelbe (Spanien) Röcke. Russland (russisch-orthodox, grün) und England (anglikanisch, rot) wichen von diesem Schema ab.
In Preußen löste erst zu Zeiten Friedrichs II. der heutige Begriff Uniform die Bezeichnungen Livree oder Montierung ab. Davon stammt auch der Begriff Montur ab, der umgangssprachlich statt Uniform verwendet wird. Uniformen wurden bereits seit dem Mittelalter auch im zivilen Bereich verwendet. So existierten im 18. und 19. Jahrhundert für den Zivilstaat ebenfalls Ziviluniformen.
Mit der Änderung der Taktik von der Schützenlinie zum Vorgehen unter Ausnutzung der Deckung um 1900 änderten sich die Anforderungen an die Uniform. Zogen die Soldaten noch im 19. Jahrhundert bunt und auffällig ins Feld, waren die Uniformen im Ersten Weltkrieg so ausgeführt, dass der Soldat im Gelände schwer sichtbar wurde. Die Farben wurden der jeweiligen Umgebung angepasst (Tarnfarbe und Tarnstruktur). Zuerst die britische Armee führte 1901, im Burenkrieg, auch für die in der Heimat stationierten Truppen, eine bräunliche, als Khaki bezeichnete Uniformfarbe ein. Für die 1907 eingeführte neue deutsche Felduniform wurde der Farbton Feldgrau gewählt. Dieser löste das bis dahin verwendete Preußischblau ab. Um gegnerische Truppen in ihren stark ausgebauten Schützengräben zu schwächen, ging man seit Anfang 1915 dazu über, Sturmangriffe der Infanterie durch stundenlanges Artilleriefeuer vorzubereiten. Dabei verwendete man vor allem Splitter- und Schrapnellgeschosse, die eine verheerende Wirkung gegen Menschen entfalten. Um die Verluste zu reduzieren wurden die bisher verwendeten Kopfbedeckungen durch den Stahlhelm ersetzt.
Das Tragen von Uniformen war in der Weimarer Republik ab 1921 durch einen Erlass des Reichspräsidenten Friedrich Ebert für Zivilisten verboten. Sein Nachfolger, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, hob das Uniformverbot am 26. August 1925 auf.
Einen Höhepunkt in der Bedeutung des Uniformtragens und in der Verbreitung erreichte die Uniformität der Kleidung in den 1930er. In dieser Zeit führten u.a. die Parteien NSDAP und KPD eine eigene Parteikleidung für ihre Mitglieder und die Jugendorganisationen Hitler-Jugend, Bund Deutscher Mädchen und Nationalpolitische Erziehungsanstalten (NAPOLA) ein.
Heutige Einsatzuniformen müssen praktisch und pflegeleicht mit vielen Taschen sein, während die alten Uniformen eher der Galauniform glichen.
[Bearbeiten] Arten und Ausführungen
Eine Uniform besteht aus einer kompletten Garnitur der Bekleidung, d. h. Kopfbedeckung, Oberbekleidung, Beinkleid, Schuhwerk sowie Dienstgradabezeichen und ggfs. Orden. Neben der Einsatz- oder Felduniform für den täglichen Dienst existieren verschiedene Ausführungen. So existieren Uniformen für repräsentative Anlässe (Ausgehuniformen, die sogenannte „erste Garnitur“, Paradeuniformen, Galauniformen), spezielle Uniformen für Einsatzgebiete (z. B. auf See, in den Bergen, in den Tropen, in Wüsten und Wälderm) und Einsatzaufgaben (z. B. Technischer Dienst, Alpineinsatz, geschlossene Einsätze) oder Tätigkeiten (Panzerkombi, Fliegerkombi, uniformierter Sportanzug).
Die reguläre Uniform eines Soldaten oder Polizeibeamten wurde lange Zeit auch Waffenrock genannt. Im öffentlichen Dienst sind für die einzelnen Bereiche Anzugsordnungen (z. B. Uniformverordnung (D); Bundeswehr: ZDv 37/10) vorgegeben.
Die Vielzahl der Uniformstücke ist in der Liste der Uniformstücke beschrieben.
[Bearbeiten] Träger
- Soldaten (Uniformen der Bundeswehr)
- Polizeivollzugsbeamte (soweit nicht Angehörige der Kriminalpolizei oder in Zivilkleidung Dienst leistend; siehe Polizeiuniform)
- Zollbeamte der deutschen Bundeszollverwaltung im Grenzabfertigungs- und Grenzaufsichtsdienst, bei den Mobilen Kontrollgruppen und den Finanzkontrollen Schwarzarbeit. Diese Uniform wird im behördeninternen Sprachgebrauch als Dienstkleidung bezeichnet, da diese von den Beamten selbst gekauft werden muss, auch gibt es keine Dienstgradabzeichen.
- Strafvollzugsbeamte (sowohl Justizwachtmeister an Gerichten als auch Beamte des Allgemeinen Vollzugsdienstes und teilweise des Werkdienstes in Justizvollzugsanstalten)
- Angehörige des Technischen Hilfswerkes (THW)
- Feuerwehrleute
- Rettungsdienst-Angehörige, sofern der Dienst von der Feuerwehr gestellt wird
- Dienstboten, z. B. Dienstmädchen, Kindermädchen
Auch im Verkehrswesen, insbesondere bei der Eisenbahn und Post, wurden bis zur Privatisierung Uniformen getragen, wobei der militärische Charakter zugunsten eines zivileren Aussehens im Laufe der Jahre verloren ging.
[Bearbeiten] Sonstiges
In Deutschland dürfen öffentlich keine Uniformen als Ausdruck einer politischen Gesinnung getragen werden.[1] Obwohl diese Straftat im Versammlungsgesetz verankert ist, gilt sie nicht nur bei Versammlungen.
Beim Aufbau der Bundeswehr nach dem Zweiten Weltkrieg galt der wehrpflichtige Staatsbürger in Uniform als neues politisches Leitbild.
Das Tragen von Uniformen auf Passfotos (außer bei Dienstausweisen) ist in Deutschland verboten.
In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform der Polizei, des Deutschen Roten Kreuzes, der Bundeswehr sowie Kleidungsstücke, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB).
In Österreich sind die Uniformen und Uniformteile von Polizisten und Soldaten unter gesetzlichen Schutz gestellt. Es ist nicht erlaubt, außer für szenische Zwecke (z. B. Filmaufnahmen), an einem öffentlichen Ort eine solche Uniform oder Uniformteile (Abzeichen, Distinktionen udgl.) zu tragen. Wer dem zuwiderhandelt, kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 360.- oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen erhalten. Eine Amtsanmaßung nach § 314 StGB ist auch in Österreich strafbar, allerdings ist dafür nicht das Tragen einer Uniform notwendig.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Vergehen gem. §§ 3, 28 Versammlungsgesetz
[Bearbeiten] Siehe auch
Berufskleidung, Einheitskleidung, Amtstracht, Dienstkleidung, Schuluniform, Pfadfinderkluft
[Bearbeiten] Weblinks
- Historische Uniformen der Deutschen und Österreichischen Truppen (ca.1698-1840), in geringem Umfang auch andere Europäische Mächte.
- Historische militärische Uniformen
- Historische Uniformen der englische Marine um 1799
- Anzugsordnung im österreichischen Bundesheer
- Sammlung von Polizeiuniformen im Polizeirevier Dettenhausen
- Knopfsammler.de
- www.uniforminsignia.net Komplette weltweite Übersicht (Engl.)
Commons: Kategorie:Uniformen – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
Wiktionary: uniform – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
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