United States Court of Appeals
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United States Court of Appeals (auch circuit court) ist in den Vereinigten Staaten die Bezeichnung für Appellationsgerichte des Bundes. Organisatorisch befinden sie sich im amerikanischen Bundesgerichtsaufbau zwischen den Bundesbezirksgerichten und dem Obersten Gerichtshof. Sie entscheiden über Rechtsbehelfe, die gegen Urteile eines Bundesbezirksgericht im selben Bundesgerichtskreis oder Entscheidungen bestimmter Bundesbehörden oder anderer Bundesgerichte eingelegt werden.
Es existieren zur Zeit dreizehn allgemeine und eine Reihe weiterer spezialisierter Berufungsgerichte. Letztere sind zum Beispiel für Militärfragen zuständig. Die elf nummerierten Gerichte und das Gericht für den Regierungsbezirk sind geographisch zugeteilt. Das dreizehnte Gericht ist das Bundesberufungsgericht für die Bundesregierung, welches über Rechtsmittel gegen Urteile des Internationalen Handelsgerichts, des Gerichts für Bundesansprüche und der Bundesbezirksgerichte in Patentfällen und anderen Sachgebieten entscheidet.
[Bearbeiten] Verfahrensweise
Erkenntnisverfahren, in den einem Richter oder einer Jury Zeugen und andere Beweismittel zur Tatsachenfeststellung vorgelegt werden, finden nur in der ersten Instanz statt. Solche Gerichte bestimmen auch die Rechtsfolgen wie Strafmaß (in Strafverfahren) oder Schadensersatz (in Zivilverfahren).
In den Berufungsgerichten wird nur geprüft, ob das untergeordnete Gericht bei der Urteilsfindung die rechtlichen Bestimmungen befolgt hat. Daher finden nur selten mündliche Verhandlungen statt, die Richter beurteilen den Fall anhand des Gerichtsprotokolls und der schriftlichen Argumente beider Parteien.Die Bundesberufungsgerichte entscheiden nicht über Schuld oder Unschuld. Wenn ein Angeklagter erstinstanzlich schuldig befunden wird, so bedeutet ein Sieg vor dem Berufungsgericht nicht unbedingt, dass er nun als unschuldig gilt. Vielmehr wird lediglich die angefochtene Entscheidung aufgehoben. In Strafsachen obliegt es dann der Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren wiederholt wird (Akkusationsprinzip).
Das Berufungsverfahren wird durch die Federal Rules of Appellate Procedure als Prozessordnung bestimmt, ein gemeinsam vom Kongress und dem Obersten Gerichtshof erstelltes Regelwerk. Am Verfahren sind gewöhnlich drei Berufungsrichter beteiligt, in einigen Fällen findet die Verhandlung auch vor allen Richtern des Gerichts gemeinsam statt. In der Regel gibt es kein Rechtsbehelf vom Berufungsgericht zum Obersten Gerichtshof. Die Parteien haben aber die Möglichkeit, gegen das erstinstanzliche Urteil vorzugehen, indem sie beim Obersten Gericht beantragen, erneut gehört zu werden (vgl. writ of certiorari). In außergewöhnlichen Fällen kann das Berufungsgericht den Fall auch direkt und ohne Verhandlung an den Obersten Gerichtshof verweisen.