Verbrennungskammer
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Eine Verbrennungskammer ist eine Verlängerung der Feuerbüchse des Kessels einer Dampflokomotive in den Langkessel hinein. Dabei wird wegen der Verkürzung der Rohrlänge zwar die Heizfläche verringert; die besonders wirksame Strahlungsheizfläche jedoch erhöht, d.h. die Fläche, die nicht durch die heißen Gase, sondern direkt durch die Wärmestrahlung des Feuers erhitzt wird.
Ein weiterer Vorteil einer Verbrennungskammer ist die Tatsache, dass die größere Entfernung der Rohre vom Rost bzw. von den Flammen zu einer geringeren thermischen Belastung der Rohrwand führt. Auch die Schwerpunktverlagerung nach vorne war ein oft erwünschter Nebeneffekt.
Bei der Deutschen Reichsbahn, deren Konstruktionsprinzipien sehr konservativ waren, konnte sich die Verbrennungskammer nie durchsetzen, obwohl sie z.B. in den USA schon lange Stand der Technik war. Erst im Jahr 1937 erhielt die 05 003 als erste deutsche Lokomotive eine Verbrennungskammer, weil der bei dieser Lokomotive zur Feuerung verwendete Kohlenstaub einen relativ langen Brennweg erforderte.
Nach dem 2. Weltkrieg rüsteten die Deutsche Bundesbahn viele Lokomotiven nachträglich mit Verbrennungskammerkesseln aus.
Bei der Deutsche Reichsbahn der DDR basierte das gesamte Rekonstruktionsprogramm auf den neu zu bauenden, genormten Verbrennungskammerkesseln. So wurden im Regelspurbereich 3 Kesseltypen gebaut und die Lokomotiven diesen Kesseltypen angepasst. Bekannt sind die Kessel Bauart 39E für die Baureihen 03, 39 und 41 sowie für die Schnellfahrlok 18 201 und weitere Lokomotiv-Einzelgänger der VES-M Halle, der Kessel 50E für die Baureihen 50.35, 52.80 und 58.30 sowie der Kessel für die Rekolok der Baureihe 01.5, welcher zu seiner Zeit der leistungsfähigste deutsche Dampflokomotivkessel war. Markantestes Zeichen des Verbrennungskammerkessels ist der große Mischkasten der Mischvorwärmeranlage Bauart IfS auf dem Rauchkammerscheitel.
Siehe auch: Brennkammer, Brennraum