Verfassungsschutz
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Für die Bundesrepublik Deutschland:
Der Begriff Verfassungsschutz ist ein Oberbegriff für
- den materiellen (normativen) Verfassungsschutz
- den administrativen (behördlichen) Verfassungsschutz
Unter dem Begriff administrativer Verfassungsschutz existieren:
- das Bundesamt für Verfassungsschutz (nachrichtendienstlich)
- 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz (nachrichtendienstlicher Verfassungsschutz)
- andere Behörden, die die Freiheitliche demokratische Grundordnung schützen (z.B. durch ein Vereinsverbot des Bundesminister des Innern oder durch ein Parteiverbot des Bundesverfassungsgerichtes).
Unter dem Begriff materieller Verfassungsschutz lassen sich die Rechtsgrundlagen verstehen, die vorgesehen sind, die Freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sind das insbesondere die Artikel 9, 18, 21 und 79.
Für Österreich
- das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sowie
- 9 Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) in den Bundesländern.
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