Verordnungsermächtigung
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Eine Verordnungsermächtigung ist eine Regelung in einem Gesetz, welche der Regierung (Exekutive) ermöglicht Verordnungen zu erlassen, ohne das Parlament (Legislative) zu befragen. Ansonsten müssten alle Änderungen mit Gesetzen durch die Parlamente beschlossen werden.
Die Verordnungsermächtigungen sind eingeschränkt, da auf der einen Seite das Parlament damit Souveränität an die Regierung abgibt, aber auch andererseits nicht wegen allen Feinheiten der Gesetzgebung befragt werden will.
Eine Verordnung darf nach Artikel 80 des deutschen Grundgesetzes und entsprechenden Bestimmungen in den Verfassungen der Bundesländer nicht einfach nach Belieben oder nach politischer Opportunität erlassen werden; vielmehr braucht die erlassende Stelle dazu eine Ermächtigung durch ein vom Parlament beschlossenes Gesetz. Damit soll entsprechend dem Demokratieprinzip sichergestellt werden, dass die wesentlichen Entscheidungen vom durch direkte Wahl legitimierten Gesetzgeber selbst getroffen werden.
Es gibt jedoch auch Verordnungsermächtigungen, die vorsehen, dass eine Verordnung zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundestages bedarf. Allerdings ist ein solches Verfahren deswegen fragwürdig, weil die verfahrensmäßigen Vorteile einer Regelung per Verordnung dadurch entfallen; das Verfahren kommt einem Gesetzgebungsverfahren gleich mit dem einzigen Unterschied, dass das Parlament kein Initiativrecht hat.
Genutzt werden Verordnungen immer in besonderen Fachfragen.
Beispiele:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Lebensmittelhygieneverordnung
- Trinkwasserverordnung