Vertrag von Wanghia
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Der Vertrag von Wanghia (chin. 中美望厦条约/中美望廈條約, Zhōng-Měi Wàngxià tiáoyuē „Chinesisch-Amerikanischer Vertrag von Wàngxià“) gehört in die Reihe der im 19. Jahrhundert zwischen Qing-China und den ausländischen Mächten geschlossenen sog. Ungleichen Verträge. Er wurde am 3. Juli 1844 in dem namensgebenden Dorf in der Nähe Macaos vom Bevollmächtigten der Vereinigten Staaten von Amerika, Caleb Cushing, und dem Generalgouverneur von Guangxi und Guangdong, Qiying, unterzeichnet.
Inhaltlich lehnt er sich weitgehend an den vorangegangenen Vertrag von Nanking zwischen England und China aus dem Jahre 1842 an und beseitigt auch im Verhältnis zu den USA die bislang üblichen Handelsbeschränkungen. Der Vertrag von Wanghia ist aber deutlich länger und ausführlicher als sein Vorbild und enthält eine Reihe zusätzlicher Zugeständnisse.
So wurde den Amerikanern in Art. 17 etwa das Recht eingeräumt, in den fünf Vertragshäfen Grundstücke für den Bau von Kirchen, Spitälern und Friedhöfen zu erwerben, womit insbesondere den Interessen der christliche Missionare Rechnung getragen werden sollte. Mit Art. 18 wurde das traditionelle Verbot für Ausländer beseitigt, die chinesische Sprache zu erlernen. Mit Art. 21 wurden – analog zum sinobritischen Abkommen von Hu-Men – amerikanische Staatsbürger von der chinesischen Gerichtsbarkeit ausgenommen.
In einem Punkt kamen die USA im Vertrag von Wanghia den Chinesen aber weiter entgegen, als dies die Briten getan hatten: In Art. 33 wurde der Handel mit Opium ausdrücklich verboten. Zuwiderhandelnde Amerikaner sollten den chinesischen Behörden ausgeliefert werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Jonathan D. Spence: Chinas Weg in die Moderne. München 2001. ISBN 3423307951