Volksgenosse
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Der Begriff Volksgenosse wurde durch den nationalsozialistischen Sprachgebrauch verbreitet und bezeichnete die nach Vorstellung der Nazis Angehörigen „deutschen Blutes“.
Schon im Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei von 1920 war festgelegt:
- „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf die Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.“
Adolf Hitler prägte schon in seiner 1924 entstandenen Schrift „Mein Kampf“ die Begriffe der
- „Volks- und Rassegenossen“, sowie des
- „rassen- und nationalbewußten Volksgenossen“
als Gegenbegriff zu der Anrede „Genossin, Genosse“ in den sozialistischen Organisationen (z. B. SPD, KPD)
Nach 1933 wurde der Begriff Volksgenosse zu einem Schlagwort der Politiker des Dritten Reiches und diente gleichzeitig der Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen, die als dem „Volkskörper“ nicht zugehörig definiert wurden.
Parteigenosse war als Gegenbegriff zu der Anrede in SPD und KPD das Erkennungswort z. B. in Schreiben an Behördenmitarbeiter, mit dem sich der Absender als NSDAP-Mitglied auf gesonderte Vorzugsbehandlung berief. Umgangssprachlich waren das dann die "PGs".