Vollzugshilfe
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Die Vollzugshilfe ist ein Unterfall der Amtshilfe und stellt das Ersuchen einer Behörde an eine andere dar, bestimmte Maßnahmen zu vollziehen. Hierbei kann es sich um Verfügungen, einen Bescheid oder einen Beschluss handeln. Grund hierfür ist das personelle oder funktionale Unvermögen der ersuchenden Behörde.
Der häufigste Fall ist die Anwendung von unmittelbarem Zwang durch körperliche Gewalt; Ausführende sind dann Polizeivollzugsbeamte. Die Verantwortung für die Maßnahme trägt die ersuchende Behörde.
Beispiele:
- Ein Gesundheitsamt weist die Polizei an, eine Person mit unmittelbarem Zwang in ein psychiatrisches Krankenhaus zu überstellen (Zwangseinweisung).
[Bearbeiten] Siehe auch:
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