Vorfrieden von Breslau
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Der Vorfrieden von Breslau wurde am 11. Juni 1742 in Breslau zwischen Preußen und Österreich während des 1. Schlesischen Krieges geschlossen. Dieser Präliminarfrieden führte schließlich zum Frieden von Berlin.
Nach der verlorenen Schlacht bei Chotusitz entschloss sich die österreichische Kaiserin Maria Theresia, um ihre Kräfte nicht zu zersplittern, zum Frieden mit dem preußischen König Friedrich II. Die Verhandlungen, durch Vermittlung des englischen Gesandten Lord Hyndford (von Friedrich II scherzhaft „Lord Hundsfott“ genannt) zustande gekommen, führten für Preußen der Minister Heinrich von Podewils und für Österreich der kaiserliche Hofrat Freiherr Karl Joseph von Gillern (seit Klein-Schnellendorf).
Es wurde vereinbart, dass Österreich Nieder- und Oberschlesien bis zur Oppa und die bis dahin böhmische Grafschaft Glatz an Preußen abzutreten hatte. Das jenseits der Oppa gelegene Fürstentum Teschen und der größere Teil der Fürstentümer Troppau und Jägerndorf verblieben bei Österreich. Preußen verpflichtete sich, das gegen Österreich gerichtete Bündnis aufzukündigen und übernahm die Schulden Schlesiens in Höhe von 1,7 Millionen Gulden gegenüber England.
Am 28. Juli 1742 in wurde dann in Berlin der endgültige Friedensvertrag unterzeichnet.