Vormann
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Vormann ist die Bezeichnung eines Mitarbeiters der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS).
Auf den Seenotkreuzern, die mit festangestellten Besatzungen im Schichtdienst besetzt sind, aber auch auf den Seenotrettungsbooten mit ihren freiwilligen Besatzungen ist die Tätigkeit des Vormanns vergleichbar mit der eines Kapitäns.
Aufgrund des Schichtdienstes auf den Kreuzern gibt es dort zwar mehrere Vorleute (der Begriff wird vielleicht zukünftig vermehrt Verwendung finden, sofern auch einmal eine Frau diese Tätigkeit ausfüllen wird - bereits jetzt sind bei der DGzRS einige Rettungsfrauen tätig), man unterscheidet jedoch zwischen 1. und 2. Vormann; der 1. Vormann gilt grundsätzlich als Vorgesetzter aller Besatzungsmitglieder einer DGzRS-Einheit bzw. als Leiter einer DGzRS-Station.
[Bearbeiten] 1933 – 1945
Während der Zeit des Nationalsozialismus war Vormann ein Rang beim Reichsarbeitsdienst.
Die Bezeichnung Vormann ist nicht auf die Kapitäne/Schifffsführer der deutschen Seenotrettung beschränkt, sondern wird auch für Vorarbeiter und Leute in leitender/führender Stellung verwendet. So wird z.B. der Präsidiumsvorsitzende des Städtbundes Die Hanse (Lübeck) als Vormann bezeichnet. Siehe auch unter www.duden.de und www.hanse.org.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Actio Publiciana
- Probatio diabolica
- Rückgriffsrecht in der Absatzkette