Ware
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Die Ware (von mittelhochdeutsch: war(e) in Verwahrung Genommenes) bildet die ökonomische Elementarform der Marktwirtschaft. Sie ist ein materielles Gut, das durch seine Eigenschaften menschliche Bedürfnisse befriedigt, allerdings nur durch Tausch bzw. Kauf erwerbbar ist. Kennzeichen der Ware ist, dass der gesellschaftliche Bedarf ausgenutzt wird, um einen ökonomischen Gegenwert zu verlangen; wirkliche Waren werden also explizit für den Handel produziert. Diese ökonomische Kalkulation unterstellt, dass sich in der Gesellschaft eine Form von Geld etabliert hat. Den Prozess des zur-Ware-werdens bezeichnet man auch als Kommodifizierung.
Die Ware ist also durch zwei gegensätzliche Faktoren bestimmt:
- Produkt-Eigenschaften
- ökonomischer Charakter
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Sonderform Gebrauchsgut
Als Gebrauchsgut (Commodities) kann sie wirken, wenn ihre materiellen Qualitäten sie für den Konsum oder die Weiterverarbeitung nützlich machen; das unterscheidet die Ware aber nicht gegenüber anderen Arten von Gütern, besonders in früheren Gesellschaften.
Die Übersetzung von Commodities ist eine Sonderform von Ware und bedeutet: Bedarfsartikel, Gebrauchsgut oder Handelsartikel. Commodities sind Produkte, die als Massenware verkauft werden und sich hauptsächlich in ihrem Preis von anderen Produkten unterscheiden. Dabei sind sowohl Produktqualität als auch Produkteigenschaften nahezu identisch. Als weiteres Charakteristikum besitzt ein Commodity keinerlei Differenzierungspotenzial.
Diese hohe Austauschbarkeit hat zur Folge, dass der Hersteller eines Commodity für den Markt primär irrelevant ist und damit auch nahezu keine Kundenbindung existiert. Hieraus resultiert eine sehr geringe Marge, welche nur ein niedriges Serviceniveau erlaubt, da der einzige Wettbewerbsvorteil eines Commodity ein niedriger Preis ist. Daher gilt bei Commodities ganz klar die Wettbewerbsbedingung, dass die Kostenführerschaft der schlagende Wettbewerbsvorteil ist.
Commodities sind oftmals Produkte, die lange Zeit als „Specialties" mit einer relativ hohen Marge von nur wenigen Anbietern verkauft wurden. In Folge der Globalisierung drängen neue Wettbewerber, v. a. aus dem asiatischen Raum, mit Billigware in den Markt. Diese neuen Billiganbieter haben inzwischen die Qualität für viele Produkte entscheidend verbessern oder gar angleichen können, weshalb das Produkt nicht mehr ein „Specialty“ ist, sondern ein „Commodity“ geworden ist.
Die wichtigsten Commodities werden in fest definierten Qualitäten an Warenbörsen international gehandelt (z. B. Getreide, Metalle, Erdöl etc.). Wichtige Warenbörsen befinden sich u. a. in New York (New York Mercantile Exchange/NYMEX), Chicago und London.
[Bearbeiten] Geschichte
Obwohl der Ursprung der Ware bis in die Vorgeschichte zurückreicht, blieb die Warenproduktion in allen früheren Gesellschaften eine Ausnahme; erst mit dem Aufkommen kapitalistischer Produktionsverhältnisse wurde sie zum bestimmenden ökonomischen Zweck.
[Bearbeiten] Immaterieller Handel mit Waren
Bei Warentermingeschäften werden statt der Ware Optionsscheine (eine Art vordatierte Kaufverträge) gehandelt. An die Stelle der materiellen Güter treten Wertpapiere, da die gehandelte Ware selbst noch nicht existiert oder für den Handel noch nicht verfügbar ist.
Durch Vermietung oder Leasing geht die Ware zwar zeitweilig in den Besitz des Empfängers über, bleibt aber Eigentum des Anbieters. Der Preis richtet sich nach der Nutzungsdauer oder Nutzungsmenge und wird in der Regel fortgesetzt für festgelegte Zeitabschnitte erhoben oder (bei kurzzeitiger Nutzung, z.B. bei Mietautos) nach Abschluss der Nutzungszeit abgerechnet.
[Bearbeiten] Juristischer Warenbegriff
Im UN-Kaufrecht werden unter Waren verstanden bewegliche körperliche oder immaterielle Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Handel geeignet und bestimmt sind.
Die Frage, ob Software unter den Begriff der Ware fällt, wird von der US-amerikanischen Rspr. für den Begriff "goods" i.S.d. § 2-201 (a) U.C.C. bejaht mit der Begründung, dass Software käuflich sei, sobald sie in die Form eines Mediums gebracht werde. Das Medium umfasse Festplatten, Disketten und magnetische Bänder [U. S. Court of Appeals for the 3rd Circuit v. 14. 2. 1991, Advent Systems Limited v. Unisys Corporation, 925 F 2d 670 [1991] unter II. 2].
Die deutsche Rspr. betrachtet Standardsoftware als Sache [BGH LM § 631 BGB NR. 73 unter II. 2. b] und wendet Kaufrecht zumindest entsprechend an [BGHZ 102, 135/144]. Voraussetzung sei, dass der Käufer die Software zeitlich unbegrenzt nutzen und behalten dürfe [BGHZ 109, 97/99], unabhängig davon, ob sie auf einem Datenträger übergeben oder überspielt werde.
[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Ware – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Warenfetisch, Handelsware, Kommissionsverkauf, Sore (Diebesgut)
- Im IT Service Management werden auch Commodity Services unterschieden.
[Bearbeiten] Literatur
- Enke, Margit/Reimann, Martin (2005): Commodity Marketing: Grundladen und Besonderheiten. Gabler Verlag. ISBN 3409142541.
- Anselm Jappe (2005): Die Abenteuer der Ware. Für eine neue Wertkritik. Unrast-Verlag. ISBN 3-89771-433-7
- Karl Marx: Ware. In: Kapital I, MEW 23, 49. [1]
- Förderverein Krisis: Zeitschrift KRISIS. beiträge zur kritik der warengesellschaft. [2]