Wechselverkehr
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Das Wort Wechselverkehr bezeichnet zwei Sachverhalte:
- Eine Verkehrsart - insbesondere im Transitverkehr - bei der die Fahrt zur Verladung bzw. zum Ein- oder Aussteigen auf der Transitstrecke unterbrochen wird.
- Ein abwechselnd in beiden Richtungen geführter Verkehr auf einspurigen Strecken, z.B. auf Nebenbahnen oder bei Baustellen. Die Regelung kann
- bei kurzen Strecken auf Sicht erfolgen (Verkehrsschild "Gegenverkehr hat Vorrang"),
- durch ein Stellwerk oder mittels Wartepflicht im Bahnhof,
- über Funk ohne oder mit überwachender Person,
- oder durch eine spezielle Ampelschaltung.