Kabotage
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Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun). Der Begriff kommt ursprünglich aus der Seefahrt, vom französischen caboter (an der Küste entlang, "von Kap zu Kap" fahren), wird inzwischen aber sowohl für den Luft-, Land- und Seeverkehr als auch für Personen- und Gütertransporte gleichermaßen verwendet.
Im Zuge protektionistischer Maßnahmen ist Kabotage häufig untersagt. So gewährt etwa die Konvention von Chicago aus dem Jahr 1944 ihren Unterzeichnerstaaten das Recht, Kabotage im Flugverkehr zu untersagen.
Auch innerhalb der Europäischen Union ist die Kabotage teilweise eingeschränkt, um nationale Unternehmen zu schützen, mit der Liberalisierung wurde jedoch bereits begonnen. Im Bereich des Schienenverkehrs soll Kabotage ab 2007 erlaubt sein.
[Bearbeiten] Kabotagefreiheit
Unter Kabotagefreiheit ist zu verstehen, dass Verkehrsmittel aus einem Staat das Recht haben, in einem anderen Staat Transportleistungen gegen Entgelt anzubieten und durchzuführen. Beispiel: Binnenschiffe unter polnischer Flagge haben seit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 das Recht, Güter innerhalb Deutschlands zu transportieren.