Zahnstein
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Als Zahnstein bezeichnet man feste Auflagerungen auf dem Zahn, die man weder durch Spülen noch durch das Zähneputzen entfernen kann. Zahnstein entsteht durch die Einlagerung von Mineralien aus dem Speichel in die Plaque. Zahnstein selbst führt nicht zur Parodontitis, aber die auf der rauhen Oberfläche anhaftenden lebenden Plaquebakterien. Wo keine Plaque ist, kann auch kein Zahnstein entstehen.
Besonders viel Zahnstein entsteht im Bereich der Ausführungsgänge der Speicheldrüsen: Auf der Innenseite der Unterkieferschneidezähne und auf der Außenseite der Oberkiefer-Molaren.
Zahnstein, der unterhalb des Zahnfleischsaumes der Wurzeloberfläche aufliegt, hat oft eine dunkelbraungraue Farbe. Solche Auflagerungen werden als Konkremente bezeichnet.
Der Zahnarzt kann Zahnstein mechanisch mit Handinstrumenten (Scaler, Küretten) oder durch Maschineninstrumente z.B. mit Ultraschall entfernen.
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[Bearbeiten] Behandlungssituation
[Bearbeiten] Deutschland
Seit dem 1. Januar 2004 haben gesetzlich Versicherte in der Bundesrepublik Deutschland nur noch einmal pro Kalenderjahr Anspruch auf Zahnsteinentfernung (Zahnstein oberhalb des Zahnfleischrandes) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings gehört die Zahnsteinentfernung zu den Ausnahmeleistungen. Hierfür werden die 10 Euro Praxisgebühr nicht fällig.
[Bearbeiten] Schweden
Zahnbehandlungen aller Art werden in Schweden von der staatlichen Versicherungskasse nicht bezahlt. Der Patient hat die Kosten selbst zu tragen, unabhängig davon ob er sich von einem privat praktizierenden Zahnarzt oder Zahnhygieniker oder von der staatlichen "Folktandvård" (Volkszahnpflege) behandeln lässt. Die Versicherungskasse zahlt allerdings einen Grundbetrag, der bei Entfernen von Zahnstein bei etwa 20 Euro liegt, was in etwa einem Drittel der Behandlungskosten entspricht. Kinder und Jugendliche werden bis zum Erreichen des 19. Lebensjahres kostenlos behandelt.
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Siehe auch: Zahnmedizin
[Bearbeiten] Weblinks
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